Nationalratskommission einstimmig für Aufbau eines Cyberkommandos

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Bern,

In der Nationalratskommission wurde der Verstärkung der Cybersicherheit zugestimmt. Weiter soll die Luftwaffe besser beaufsichtigt werden.

Viola Amherd
Die GPK kritisiert auch Bundesrätin Viola Amherd (Mitte). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission hat der Weiterentwicklung der Armee zugestimmt.
  • Dabei geht es um die Schaffung eines Bataillons für Cybersicherheit.
  • Auch soll eine Behörde zur Aufsicht und Regulierung der Luftwaffe geschaffen werden.

Die zuständige Kommission des Nationalrats hat der Botschaft des Bundesrats zur Weiterentwicklung der Armee zugestimmt. So soll ein Cyberkommando geschaffen und die Sicherheit bei der Luftwaffe erhöht werden. Zudem sollen Armeeeinsätze für zivile Anlässe gesetzlich geregelt werden.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (Sik-N) beantragt einstimmig, auf das Geschäft einzutreten. Der Nationalrat solle die Vorlage ohne Änderungen annehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Das Geschäft kommt in der Wintersession 2021 in den Nationalrat.

Die Kommission begrüsst laut Mitteilung insbesondere die Stärkung der Cyberverteidigung durch die Schaffung eines Cyberkommandos und die Aufstellung eines Cyberbataillons. Angesichts der veränderten Bedrohungslage für die Schweiz sei dieser Schritt notwendig. Das Cyber-Kommando soll aus 575 Armeeangehörigen bestehen.

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Florian Schuetz, Delegierter des Bundes für Cybersicherheit. - Keystone

Aufsichtsbehörde verursache keine weiteren Kosten

Andere Elemente hätten hingegen Fragen in der Kommission aufgeworfen. So zum Beispiel die Schaffung einer Behörde zur Beaufsichtigung und Regulierung des militärischen Luftverkehrs. Diese Behörde soll der besseren Koordination zwischen der Luftwaffe und dem zivilen Flugverkehr bei der Nutzung des gemeinsamen Luftraums dienen.

In Anwesenheit von Verteidigungsministerin Viola Amherd wurde jedoch geklärt, diese Behörde keine Mehrkosten verursacht. Es gehe vor allem darum, eine bereits seit zwei Jahren bestehende und bewährte Praxis gesetzlich zu verankern. Das habe die Kommission zur Kenntnis genommen.

Weiter hat die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag abgelehnt: Er verlangte, dass die Armee nur zivile Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung, die einen Ausbildungsnutzen haben, unterstütze. Ein weiterer Antrag, der denEinsatz von Rekrutinnen und Rekruten verhindern sollte, wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.

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