Nationalratskommission fordert Wiedereinführung von Gratis-Tests
Die Gesundheitskommission des Nationalrats fordert die Wiedereinführung von Gratis-Tests. Weiter soll der Bund die Kosten tragen, wenn sich Ungeimpfte testen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf den ersten Oktober wurden Gratistests durch einen Bundesratsentscheid abgeschafft.
- Nun fordert die Gesundheitskommission des Nationalrats die Wiedereinführung.
- Auch die Coronahilfen des Bundes sollen verlängert werden.
Der Bund soll nach dem Willen der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen. Auch bei Zertifikaten aufgrund von Massentests in Betrieben will die Kommission Ungeimpften entgegenkommen.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes beraten. Dabei eine alte Forderung wieder aufs Tapet gebracht: Der Bund solle die Kosten tragen, wenn sich Ungeimpfte auf das Coronavirus testen lassen.
Der Entscheid zugunsten der Gratis-Tests fiel mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat hatte die Gratis-Tests auf den 1. Oktober hin abgeschafft. Schon im September hatte die Kommission an die Landesregierung appelliert, von diesem Schritt abzusehen.
In einer weiteren Bestimmung will die SGK-N festschreiben, dass Kantone Personen ein Zertifikat ausstellen müssen. Dies, wenn sie bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden. Einige Kantone lehnen dies unter Verweis auf Umsetzungsprobleme bislang ab.
Coronahilfen sollen verlängert werden
Mit grosser Mehrheit unterstützt die Nationalratskommission das Ansinnen des Bundesrates, die Corona-Hilfen zu verlängern. Die Hilfspakete sollen bis Ende 2022 verfügbar sein.
Die SGK-N pocht darauf, dass auch die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung um ein Jahr verlängert wird.
Wie die Ständerats- will zudem auch die Nationalratskommission den Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen bis Ende 2022 weiterlaufen lassen. Zudem verlangt die Kommission, dass die Erwerbsausfallentschädigung weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit bis Ende 2022 ausgerichtet wird.
In zwei Punkten möchte die SGK-N weiter gehen als die Ständeratskommission, was die Abfederung der sozialen Folgen der Pandemie angeht. Der Bund soll die Kantone bis Ende des kommenden Jahres bei den Härtefallhilfen unterstützen können.
Weiter will die SGK-N weiterhin À-fonds-perdu-Beiträge für Schausteller. Und sie verlangt vom Bundesrat, die Verträge der Schweiz mit den Herstellern von Impfstoffen gegen Covid-19 zu veröffentlichen.
Die Vorlage wird in der Wintersession von beiden Räten behandelt.