Nationalratskommission will Investitionsprüfgesetz ausweiten
Eine Investitionsprüfung soll die Übernahme von Unternehmen für ausländische Investoren verhindern.
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden. Die zuständige Nationalratskommission möchte die Vorlage ausweiten.
Zwar hat die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-N) die Gesamtabstimmung über den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Investitionskontrolle auf Ende Juni verschoben, weil noch Details abgeklärt werden müssen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Das Eintreten auf die Vorlage war mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung aber weitgehend unbestritten.
Ziel der Vorlage ist es, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen.
Anlassfall für Investitionsprüfgesetz
Das Investitionsprüfgesetz geht auf eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder zurück. Anlass war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar.
Der Bundesrat vertritt im Gegensatz zum Parlament die Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht. Er hält die bisherigen Regeln für genügend. Zudem sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionsprüfung ungünstig. Bis heute seien keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet hätten.
Die Mehrheit der WAK-N sieht das anders: Sie will «ein Instrument in der Hand haben, um intervenieren zu können, falls der Schutz strategischer Interessen dies erfordert», hiess es in der Mitteilung. Die Kommission plädiert für einen breiten Anwendungsbereich der Vorlage.
Soll auch für nichtstaatliche Investoren gelten
Konkret fordert sie, dass die Investitionsprüfung auch für nichtstaatliche Investoren gelten soll und dass nebst der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auch die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen explizit als schützenswert zu nennen sei.
Zudem will die Mehrheit den Spielraum des Bundesrats erhöhen, um nötigenfalls weitere Unternehmen der Genehmigungspflicht zu unterstellen. Zu verschiedenen Bestimmungen liegen Minderheitsanträge vor.