Neue Verkehrsregeln in der Schweiz ab 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 gelten in der Schweiz einige neue Verkehrsregeln. Darunter auch das unaufgeforderte Bilden einer Rettungsgasse.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2021 treten in der Schweiz einige neue Verkehrsregeln in Kraft.
- Dazu gehört unter anderem das unaufgeforderte Bilden einer Rettungsgasse.
- Zudem tritt auch das «Reissverschlussprinzip» in Kraft.
Rettungsgassen bilden, Rechts vorbeifahren oder Schleusen für Velofahrer: Ab dem 1. Januar 2021 gelten in der Schweiz einige neue Verkehrsregeln. Der Touring Club Schweiz (TCS) hat eine Liste erstellt.
Autofahrer müssen in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dies, um den Einsatz der Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern. Dabei darf in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden. In Tunnels müssen sich Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten.
Rechts vorbeifahren erlaubt
Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur sich links halten. Dies, damit den Rettungsfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht wird. Wichtig sei, in solchen Fällen, die Warnblinker früh genug einzuschalten um Auffahrunfälle oder seitliche Kollisionen zu verhindern, schreibt der TCS.
Neu gilt das «Reissverschlussprinzip». Es wird angewendet, wenn zwei Spuren auf der Autobahn zusammengeführt werden. Automobilisten müssen die Fahrzeuge dabei erst am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen. So soll ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert werden.
Bei Staus, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall darf an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt weiterhin verboten.
Neue Verkehrsregeln in der Schweiz gültig ab 1. Januar 2021
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) ist neu 100 km/h. Zuvor war lag die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen in den Autobahnraststätten wieder alkoholische Getränke verkauft und serviert werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Verbot in der Nationalstrassenverordnung aufgehoben.
Velos und Mofas im Stadtverkehr dürfen, wenn es entsprechend gekennzeichnet ist, bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Erlaubnis, rechts abzubiegen.
Schleusen für Fahrräder auch ohne Velostreifen
Die Städte können zukünftig Schleusen für Velos auf der Fahrbahn vor Lichtsignalen markieren, auch wenn kein Velostreifen vorhanden ist. Dies erlaubt den Velofahrern, sich vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen und damit sichtbarer zu werden.
Kinder bis 12 Jahre dürfen in Zukunft auf der rechten Seite des Trottoirs fahren. Dies aber nur, wenn auf ihrer Strecke kein Velostreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren.
Schnelle E-Bikes (45 km/h), Motorräder und Mofas können neu auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden.