Neue Vorwürfe gegen Chorherrn der Abtei Saint-Maurice

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Saint-Maurice,

Gegen den Chorherrn Gilles Roduit der Abtei Saint-Maurice sind weitere Anschuldigungen wegen unangemessenem Verhalten aufgetaucht.

missbrauchsskandal coop
Die Abtei St.Maurice stellt seit 2019 auch Bier her. Aufgrund der Missbrauchskandale werden diese nun nicht mehr bei Coop verkauft. (Archivbild) - keystone

Gegen den Chorherrn der Abtei Saint-Maurice, Gilles Roduit, der im Mai dieses Jahres in den Hungerstreik getreten war, sind neue Vorwürfe wegen unangemessenen Verhaltens laut geworden. Die Abtei bedauert die jüngsten Enthüllungen.

Sie sei «betrübt zu erfahren», dass es weitere Zeugenaussagen von Personen gebe, die durch das Verhalten des Kanonikers verletzt worden seien, schreibt die Abtei Saint-Maurice in einer Medienmitteilung vom Dienstag. «Wir denken in erster Linie an die Opfer», fügte sie hinzu.

Die Sendung «Mise au Point» des Westschweizer Fernsehens RTS hatte am Sonntag berichtet, dass mindestens zwei weitere Frauen dem Chorherrn ein unangemessenes Verhalten in den 2000er-Jahren vorwerfen. Die erste berichtete über Äusserungen mit sexuellem Inhalt, als sie noch ein Kind war. Die zweite erinnerte sich an Berührungen ihres Oberschenkels durch den Chorherrn am Rande des Religionsunterrichts.

Entmachtung und Protest: Roduits Fall und der Hungerstreik

Die Walliser Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sie neue Meldungen von nicht angemessenem Verhalten des Chorherrn habe.

Roduit war im vergangenen November seines Amtes als Pfarrer und Dekan enthoben worden. Er war beschuldigt worden, in den 2000er-Jahren einen Novizen missbraucht zu haben, was der Geistliche stets bestritt. Der entmachtete Pfarrer fühlte sich ungerecht behandelt und trat im Mai in einen Hungerstreik, den er öffentlich machte. Nach fünf Tagen wurde er wieder in sein Amt als Pfarrer eingesetzt.

Die Abtei werde eine Neubewertung der Situation des Geistlichen vornehmen, sobald eine offizielle Rückmeldung von der weltlichen Justizbehörde vorliege, hiess es im Communiqué der Abtei weiter.

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