Neues Asylverfahren funktioniert «grundsätzlich gut»
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) zeigt sich zufrieden mit dem neuen Asylverfahren. Die beschleunigte Variante habe sich prinzipiell bewährt, heisst es.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss dem SEM funktionieren die beschleunigten Asylverfahren bisher gut.
- Die betroffenen Menschen würden so deutlich schneller über ihre Lage informiert.
- Auch in Sachen Rechtsstaatlichkeit überzeugen die neuen Verfahren, so das SEM.
Die beschleunigten Asylverfahren haben sich «grundsätzlich bewährt». Seit Anfang Jahr werden deutlich weniger Asylentscheide vom Bundesverwaltungsgericht zur Neubeurteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) zurückgewiesen.
Zwei Jahre nach der Einführung der beschleunigten Asylverfahren hat das Staatssekretariat für Migration eine externe Evaluation in Auftrag gegeben.
Wie das SEM am Montag mitteilte, zeigen die Expertenberichte, dass die beschleunigten Asylverfahren «rechtsstaatlich korrekt umgesetzt» werden. Zudem wüssten Asylsuchende «deutlich rascher als früher», ob sie Schutz erhielten oder die Schweiz verlassen müssten.
Das Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) beurteilte die Qualität der Asylentscheide im beschleunigten Verfahren und den Rechtsschutz. In seinem Bericht hält das SKMR fest: Bei der Zahl der Rückweisungen der Entscheide durch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sei eine «beachtliche Trendwende» eingetreten.
Vorbereitung dauert noch zu lange
Die Kassationen-Rate von Entscheiden sei seit Anfang 2020 von 18 bis 19 Prozent auf 10 bis 11 Prozent gesunken. Jedoch würden noch immer zu viele komplexe Fälle im beschleunigten Verfahren behandelt. Entsprechend bestehe Handlungsbedarf bei der Triage.
Bei der Frage, ob die vorgesehenen Zielwerte bei den Zeitvorgaben eingehalten wurden, zeigte sich: Die Vorbereitungsphase des eigentlichen Verfahrens dauert noch mehr als doppelt so lange wie vorgesehen. Der Zielwert für die Vorbereitungsphase beim beschleunigten Verfahren liegt bei 21 Tagen. Durchschnittlich dauert diese Phase heute jedoch laut Angaben des SEM 49 Tage.
In der Vorbereitungsphase werden die Personalien der asylsuchenden Person aufgenommen, Fingerabdrücke genommen und mit der europäischen Datenbank Eurodac abgeglichen. Es folgt eine Befragung zum Reiseweg und der Gesundheitszustand wird abgeklärt.
Das beschleunigte Asylverfahren ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. Die Asylgesuche werden seither in Bundesasylzentren in einem beschleunigten Verfahren beurteilt. Die Asylsuchenden erhalten eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.