Der Nidwaldner Regierungsrat schlägt vor, die Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheins abzuschaffen.
Heimatschein
In einer Gemeinde hinterlegte Heimatscheine. - KEYSTONE/Christian Beutle
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Im Kanton Nidwalden lebende Schweizerinnen und Schweizer sollen den Heimatschein nicht mehr in ihrer Wohngemeinde hinterlegen müssen. Dies schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor.

Der Heimatschein war der Bürgerrechtsausweis der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und das wichtigste Meldedokument. Durch die Digitalisierung habe es aber an Bedeutung verloren, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

Digitalisierung als neuer Weg

In Nidwalden gilt aber noch immer die Pflicht, dass der Heimatschein bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden muss. Diese soll nun aufgehoben werden.

Damit könne der Verwaltungsaufwand reduziert werden, erklärte die Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger könnten zudem auf unnötige Behördengänge verzichten.

Auch für die ausländischen Staatsangehörigen bringt die Gesetzesrevision Neuerungen.

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