Stans NW: 30 Verstösse gegen die Ruhezeitvorschriften
Bei einer Schwerverkehrskontrolle am 2. Januar wurden bei zwei Sattelschlepperchauffeuren Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnungen festgestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Stans NW fand am 2. Januar eine Schwerverkehrskontrolle statt.
- Bei zwei Lastwagenchauffeuren wurden rund 30 Verstösse gegen die Ruhezeiten festgestellt.
- Die beiden Personen wurden zur Anzeige gebracht.
Am Morgen des 2. Januar 2025 führte die Kantonspolizei Nidwalden auf ihrem Schwerverkehrskontrollplatz eine Kontrolle eines ungarischen Sattelschleppers durch.
Dabei wurden zwei rumänische Lastwagenchauffeure überprüft, die sich als Fahrer des Fahrzeugs abwechselten.
Bei der Auswertung der vergangenen 28 Tagen beider Chauffeure, wurden insgesamt rund 30 Verstösse gegen die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) festgestellt.
So missachteten die Chauffeure mehrfach die gesetzlich vorgeschriebenen täglichen und wöchentlichen Ruhe-, sowie Höchstlenkzeiten.
Die Chauffeure wurden zur Anzeige gebracht
Beide Chauffeure wurden nun an die Staatsanwaltschaft Nidwalden verzeigt. Nach Begleichung eines fünfstelligen Bussendepots konnten sie ihre Fahrt wieder fortsetzen, da die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle korrekt waren.
Die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Verstösse werden durch die Kantonspolizei Nidwalden konsequent geahndet.