Nidwalden will Lücken im Strassengesetz schliessen
Der Kanton Nidwalden plant eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Strassenfinanzierung und -unterhalt.
Die Nidwaldner Regierung will im neuen Strassengesetz die Zuständigkeiten für die Finanzierung und den Unterhalt klarer regeln. Den Gesetzesentwurf hat sie nun in die Vernehmlassung gegeben.
Neu sollen Kantonsstrassen mit geringerer Bedeutung an die Gemeinden übergehen, wie die Staatskanzlei Nidwalden am Donnerstag mitteilte. Dazu braucht es jedoch jeweils die Zustimmung des Landrats.
Bisher beteiligten sich die Gemeinden an Kantonsstrassen innerorts und kantonalen Velowegen finanziell mit 20 bis 35 Prozent, wie es in der Mitteilung hiess. Neu soll dies auf pauschal 35 Prozent erhöht werden.
Im Gegenzug gehen die Trottoirs und Bushaltestellen neu in das Eigentum des Kantons über.
Ebenfalls besser geregelt werden soll der Unterhalt von öffentlichen Strassen im Privateigentum.
Verpflichtungen für Gemeinden
Die Gemeinden werden verpflichtet, ein Reglement zu erstellen, das die Gemeindebeiträge für besagte Strassen und die Zuständigkeit für deren Unterhalt festlegt. Zudem müssen sie ein Verzeichnis anlegen, in dem die Eigentümer der Strassenabschnitte festgehalten werden.
Weiter soll bei der Totalrevision des Strassengesetzes die Finanzkompetenz der Regierung bei Strassenbauprojekten von 400'000 auf 800'000 Franken erhöht werden, wie es hiess. Als Grund nannte die Regierung die wachsende Komplexität von Projekten sowie allgemeine Kostensteigerungen im Strassenbau.
Die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs dauert bis Ende Februar 2025.