Nidwaldner Regierung legt Änderung bei Einbürgerungsverfahren vor
Im Kanton Nidwalden sollen Gemeindeversammlungen und der Landrat künftig nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sein.
Gemeindeversammlungen und der Landrat sollen sich im Kanton Nidwalden nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligen. Die Nidwaldner Regierung hat die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der Teilrevision des kantonalen Bürgerrechts sollen die Zuständigkeiten künftig von der Legislative zur Exekutive wechseln, wie die Staatskanzlei Nidwalden am Donnerstag mitteilte. Vorgesehen ist, dass der Gemeinderat auf kommunaler und die Justiz- und Sicherheitsdirektion auf kantonaler Ebene für Einbürgerungen zuständig sind.
Bisher sind Gemeindeversammlungen im Kanton Nidwalden am Einbürgerungsverfahren beteiligt, auf kantonaler Ebene hat der Landrat das letzte Wort.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2025. Der Landrat soll anschliessend darüber entscheiden. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Vorteile durch effizientere Abläufe
Gemäss der Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) kann mit der Revision die Dauer von der Eingabe des Gesuchs bis zur Einbürgerung verkürzt werden. Dies bedeute effizientere Abläufe und weniger Bürokratie, hiess es weiter.
Im Oktober hatte 2022 der Landrat eine Motion der Justizkommission gutgeheissen. Die Regierung wurde beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Justizkommission und der Landrat nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sind.
Als Reaktion darauf reichte FDP-Landrat Florian Grendelmeier ebenfalls eine Motion ein und forderte, dass künftig auch die Gemeindeversammlungen nicht mehr ins Einbürgerungsverfahren involviert seien. Die Regierung unterstützte das Vorhaben.