Niederlage für Behindertenverband bei neuen SBB Doppelstockzügen

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Die neuen Doppelstockzüge FV-Dosto der SBB müssen über mindestens eine Einsteigrampe verfügen, deren Neigung nicht mehr als 15 Prozent betragen darf.

Der neue Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB «FV Dosto».
Die SBB hat aktuell keine Massnahme getroffen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neuen Doppelstockzüge der SBB müssen nur über eine Rampe verfügen.
  • Der Dachverband der Behindertenorganisationen ist enttäuscht vom Entscheid des Gerichts.

Die neuen Doppelstockzüge FV-Dosto der SBB müssen jeweils über mindestens eine Einsteigrampe verfügen, deren Neigung nicht mehr als 15 Prozent betragen darf. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Beschwerde von Inclusion Handicap entschieden.

Damit hat das Bundesverwaltungsgericht eines der strittigen Rechtsbegehren des Dachverbands der Behindertenorganisationen der Schweiz teilweise gutgeheissen. Die restlichen zehn Anträge hat es abgewiesen. Der Dachverband bezeichnet das Urteil in einer Medienmitteilung von heute Donnerstag deshalb als herbe Enttäuschung.

In vier der ursprünglich 15 strittigen Punkte konnten sich die Parteien aussergerichtlich einigen. Inclusion Handicap hatte gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen Doppelstückzüge FV-Dosto der SBB Beschwerde eingelegt.

Norm wird noch geprüft

Die SBB müssen auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts nun pro Zug eine normkonforme Rampe sicherstellen. Von dort aus muss ein Zugang zum Rollstuhlbereich mit rollstuhlgängiger Toilette bestehen sowie allenfalls auch zu einer Verpflegungsmöglichkeit. Der entsprechende Eingang muss mit einem Piktogramm gekennzeichnet werden.

Ob und welche Rampenneigungen der Doppelstockzüge der Norm entsprechen, muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüfen. Sollte nicht in jedem Zug eine korrekte Rampe bestehen, muss nachgebessert werden oder das SBB-Personal muss Einstiegshilfen leisten.

Keine selbständige Nutzung

Inclusion Handicap kritisiert, dass Menschen mit Behinderung die neuen Züge nicht selbständig nutzen können. Genau dies sei im Behindertengleistellungsgesetz jedoch vorgesehen. Es ist gemäss Dachverband deshalb unverständlich, dass derartige Hindernisse zugelassen werden.

In Absprache mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen werde der Verband dann entscheiden, ob er das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen will.

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