Nock gegen Nock am Aargauer Obergericht

Keystone-SDA
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Bern,

Der Artist Freddy Nock soll versucht habe, seine Noch-Frau zu töten. Der Fall wurde heute Dienstag am Aargauer Obergericht behandelt.

Freddy Nock
Hochseilartist Freddy Nock will vor dem Aargauer Obergericht einen Freispruch erreichen, während die Staatsanwaltschaft eine längere Freiheitsstrafe fordert. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Freddy Nock soll versucht haben, seine Frau zu töten.
  • Der Fall und das Urteil wird heute im Aargauer Obergericht besprochen.
  • Vor knapp einem Jahr wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Am Aargauer Obergericht ist es heute Dienstag um häusliche Gewalt im Hause Nock gegangen. Der heute 55-jährige Freddy Nock soll 2013 versucht haben, seine Frau zu töten. Schon vorher soll es zu schweren Aggressionen gekommen sein.

In Show-Kostüm vor Gericht erschienen

Das Urteil wird am Nachmittag eröffnet. Der Hochseilartist erschien in einem seiner Show-Kostüme vor Gericht: Einem rot-weissen Lederkombi, auf Brust und Rücken prangte ein grosses Schweizerkreuz. Er verlangte einen vollumfänglichen Freispruch.

Freddy Nock
Freddy Nock in seiner rot-weissen Lederkombi. - Keystone

Das Bezirksgericht Zofingen hatte ihn vor knapp einem Jahr wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Ankläger fordert eine Erhöhung der Strafe auf sechseinhalb Jahre.

Gewürgt und über Treppengeländer gehalten

Die Noch-Ehefrau von Nock wurde als Zeugin befragt. Ausführlich gab sie Auskunft, was ihr im Mai 2008 zu Hause und im März 2013 in einem Hotel widerfuhr. Der Beschuldigte habe sie 2008 gewürgt und dann über das Treppengeländer gehalten. Er war damals noch nicht ihr Mann.

Sie habe nicht angenommen, dass er sie habe töten wollen, sagte sie. «Er wollte mich klein halten», er sei «ein Kontrollfreak». Im März 2013 kam es nach der Gala zu den Swiss Awards in einem Zürcher Hotel zum zweiten angeklagten Vorfall.

Der Mann habe ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, bis sie sich tot gestellt habe. Als er das gemerkt habe, habe er ihr die Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen.

Kinder wurden ebenfalls befragt

Sie habe am Kinn und an der Stirn blaue Flecken, aber keine weitergehenden Verletzungen gehabt, sagte die Frau. Im Nebenzimmer waren ihre und seine Tochter aus früheren Beziehungen.

freddy nock
Extremsportler Freddy Nock verlässt das Gericht mit seiner Tochter. - keystone

Die beiden, heute 18 und 15 Jahre alt, wurden ebenfalls von den Richtern befragt. Die Tochter der Frau schilderte Geräusche einer lautstarken Auseinandersetzung. Jene des Beschuldigten erinnerte sich nicht.

Der Verteidiger zerpflückte akribisch die Glaubwürdigkeit der Frau. Diese habe damals weder einen Arzt aufgesucht noch Anzeige erhoben. Sie habe den Beschuldigten wenige Monate danach geheiratet.

Erst 2015, als sie Trennungsabsichten gehabt habe, seien die Anschuldigungen zur Sprache gekommen. 2016 zog sie sie wieder zurück. Es gebe «erhebliche Zweifel» an ihrer Darstellung.

Typischer Fall von häuslicher Gewalt

Für den Staatsanwalt ist die Frau sehr glaubwürdig. Es sei typisch für Fälle von häuslicher Gewalt, dass die Opfer mit Anzeigen zögern würden. Auch, dass sie die Anschuldigungen wieder zurückzögen und den Partnern eine neue Chance gäben. Ihre Schilderungen seien detailreich und nachvollziehbar.

Obergericht Aargau
Aargauer Obergericht in Aarau. (Archivbild) - keystone

Der Beschuldigte selbst wies die Anschuldigungen zurück. Er habe die Frau weder gewürgt noch übers Treppengeländer gehalten. Auch habe er ihr kein Kissen aufs Gesicht gedrückt oder sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Es habe im Lauf ihrer Beziehung immer wieder heftige, auch handgreifliche Auseinandersetzungen gegeben, räumte er ein. Aber niemals würde er seine Frau töten wollen.

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