FIFA

Nun ermitteln zwei Sonder-Bundesanwälte in der Fifa-Affäre

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Bern,

Künftig werden zwei ausserordentliche Bundesanwälte in der Fifa-Affäre ermitteln. Sie wurden am Mittwoch in ihr Amt gewählt.

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Bundesanwalt Michael Lauber ist wegen der Fifa-Affäre unter Druck. Die Gerichtskommission empfiehlt, seine Wiederwahl zu verschieben. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ulrich Weder und Hans Maurer werden in der Fifa-Affäre künftig ermitteln.
  • Die ehemaligen Staatsanwälte wurden am Mittwoch ins Amt gewählt.
  • Weder erhielt 189, Maurer 188 von 192 gültigen Stimmen.

Statt Stefan Keller ermitteln künftig zwei ausserordentliche Bundesanwälte in der Fifa-Affäre: Ulrich Weder und Hans Maurer, beide Zürcher. Die Vereinigte Bundesversammlung hat die zwei ehemaligen Staatsanwälte am Mittwoch in ihr Amt gewählt.

Das von der parlamentarischen Gerichtskommission vorgeschlagene Zweierticket war unbestritten. Alle Fraktionen unterstützten das Duo. Weder erhielt 189, Maurer 188 von 192 gültigen Stimmen.

Strafuntersuchung gegen Michael Lauber

Aufgabe der neuen Sonder-Bundesanwälte wird es sein, die Strafuntersuchung gegen den früheren Bundesanwalt Michael Lauber und andere Personen wegen möglicher Ungereimtheiten rund um Ermittlungen zum Weltfussballverband Fifa fortzuführen. Weder und Maurer treten ihr Amt bereits am Donnerstag an.

Die beiden Pensionäre wurden bereits in früheren Fällen durch die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) als ausserordentliche Staatsanwälte des Bundes eingesetzt. Zudem sind sie mit den vorliegenden Verfahren vertraut.

Gericht warf Keller Befangenheit vor

Der bisherige Fifa-Sonderermittler Stefan Keller war im Mai zurückgetreten. Zuvor hatte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts geurteilt, dass er wegen Befangenheit nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln dürfe.

Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller gibt sein Mandat in der Fifa-Affäre nach der Disqualifikation durch das Bundesverwaltungsgericht zurück. (Archiv)
Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller gibt sein Mandat in der Fifa-Affäre nach der Disqualifikation durch das Bundesverwaltungsgericht zurück. (Archiv) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Gericht warf Keller unter anderem eine unsachgemässe Kommunikation vor. Die Fifa hatte von Beginn weg Zweifel an Kellers Qualifikation angemeldet und gelangte mit mehreren Beschwerden ans Gericht.

Die Gerichtskommission erhofft sich von einem Ermittlungs-Duo eine effiziente Verfahrensführung und praktische sowie rechtliche Vorteile. Ein Duo mit gleichen Kompetenzen könne bei der Untersuchung für mehr Stabilität sorgen und ähnlich einer Behörde auftreten, erklärte Kommissionspräsident und Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) Ende November der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses

Zwei Ermittler fungierten als gegenseitiges «Backup» und gegenseitige Kontrolle. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden gewählten ausserordentlichen Bundesanwälten kommt Maurer der Stichentscheid zu.

Michael Lauber
Michael Lauber im Mai 2019. - Keystone

Seit das Bundesstrafgericht die Arbeit des früheren Sonderermittlers Kellers faktisch stoppte, ging es auch in der Strafuntersuchung nicht mehr weiter. Keller kritisierte im Anschluss in einem Interview die Schweizer Justiz. Er warf dem Bundesstrafgericht und der Bundesanwaltschaft vor, ihn bei der Arbeit behindert, desavouiert und aus eigennützigen Motiven «kaltgestellt» zu haben.

Keller war als erster ausserordentlicher Bundesanwalt im September letzten Jahres vom Parlament beauftragt worden, informelle und nicht protokollierte Treffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino zu untersuchen. Lauber wird des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Begünstigung verdächtigt.

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