Oberster Schweizer Polizist weist Kritik an Polizeiarbeit zurück

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Bern,

Der Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, Stefan Blättler, hat sich in die Diskussion um Polizeiwillkür sowie Rassismus eingeschaltet.

Stefan Blättler
Der oberste Polizist der Schweiz, Stefan Blättler, hat Rassismusvorwürfe gegen die Schweizer Polizei und Milde bei der Auslegung von Coronavirus-Regeln zurückgewiesen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Stefan Blättler, oberster Schweizer Polizist, reagiert auf die Kritik am Polizeikorps.
  • Wen die Polizei wann kontrolliere, sei nicht willkürlich, sondern genau geregelt.
  • Auch das Verhalten der Polizei an den Demonstrationen sei wohl überlegt gewesen.

«Eine polizeiliche Kontrolle ist immer genau geregelt», sagte Blättler dem «Blick» vom Dienstag. «Es braucht einen Grund für die Kontrolle und ein Signalement», erklärte er.

Keine Kontrollen nur wegen Hautfarbe

Zudem gebe es in einigen Städten gewisse Hotspots mit vielen illegalen Aktivitäten, da sei es die Pflicht der Polizei, Kontrollen durchzuführen. Als Beispiel nennt Blättler etwa Bern, wo auf der Schützenmatte viel mit Drogen gehandelt werde - häufig von Leuten aus Afrika.

SBB
Wegen seiner Hautfarbe alleine darf niemand kontrolliert werden. Es brauche mehr Details, sagt Stefan Blättler. - Keystone

Als Signalement reiche auch eine dunkle Hautfarbe nicht aus - es brauche mehr Details, betonte er. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften dürfte ohnehin niemand nur wegen seiner Hautfarbe überprüft werden, hiess es weiter. «Ich würde sogar sagen, dass wir bei Personen mit dunkler Hautfarbe eher zurückhaltend sind und uns genau überlegen, ob wir die Kontrolle durchführen», führte der oberste Schweizer Polizist ausserdem aus. Schliesslich würden die Beamten bei ihren Handlungen nicht selten gefilmt.

Um das sogenannte Racial Profiling bei der Polizei zu verhindern, beginne man schon in der Ausbildung mit konkreten Fallbeispielen. Zudem müssten Polizisten ein mehrstufiges Auswahlverfahren bestehen. Dabei würde genau das Verhalten und die Selbstbeherrschung geprüft. «Aber natürlich lernen auch wir nie aus», erklärte Blättler gegenüber dem «Blick».

Auflösung der Demos wäre kontraproduktiv

Kritik wies er auch bezüglich der Einsätze bei den jüngsten Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeiwillkür zurück, die trotz Coronavirus-Beschränkungen stattgefunden hatten. «Die Corona-Regeln gelten weiterhin. Aber wenn wir die Demonstration in dieser Grösse aufgelöst hätten, wären die Leute noch dichter zueinander gedrängt worden. Damit hätte man das Gegenteil der Regeln erreicht.»

Demo Zürich
Eine Anti-Rassismus-Demo zieht am 1. Juni durch Zürich. - Twitter / @Chreis4

Das Ziel der Coronavirus-Verordnung sei es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, sagte der Beamte weiter. «Bei einer Auflösung der Demo hätte es Ausschreitungen geben können, möglicherweise mit Verletzten.» Dies könne nicht das Ziel der Verordnung sein, betonte Blättler.

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