Ein Uber-Pop-Fahrer ist vom Baselbieter Strafgericht zu einer Busse und einer bedingten Strafe verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte 2016 innert neun Monaten auf gut 13'000 Kilometern mit bezahlenden Fahrgästen fast 32'000 Franken eingenommen.
Ein Basler Uber-Fahrer wurde wegen fehlender Bewilligungen verurteilt.
Ein Basler Uber-Fahrer wurde wegen fehlender Bewilligungen verurteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Baselbieter Strafgericht verurteilte einen Uber-Pop-Fahrer.
  • Angesichts der Einnahmen von 32'000 Franken innert neun Monaten erachtete das Gericht die Fahrten als unzulässig.
  • Der Fahrer muss eine Busse von 500 Franken sowie eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Franken entrichten.
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Der Einzelrichter taxierte die Uber-Fahrten angesichts der Einnahmen und der Kosten als unzulässig, da der Mann weder eine Bewilligung für gewerbsmässige Personentransporte noch eine Taxibewilligung hatte. Zudem fehlte dem Auto ein Fahrtenschreiber.

Das erstinstanzliche Gericht brummte dem Mann eine Busse von 500 Franken sowie eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Franken auf. Der Verteidiger argumentierte erfolglos, die Fahrten für das amerikanische Fahrdienst-Unternehmen bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone, seien aber nicht verboten, also nicht strafbar.

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