Olten SO: Barbetreiber erschwindelte 300'000 Stutz Corona-Hilfen!

Juli Rutsch
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Olten,

Ein Barbetreiber aus der Region Olten erschlich sich widerrechtlich einen Covid-Kredit von 300'000 Franken. Das Bundesgericht bestätigte eine Freiheitsstrafe.

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Ein Barbetreiber aus dem Kanton Solothurn hat sich Hunderttausende Franken Covid-Hilfen ergaunert. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Mithilfe falscher Angaben beanspruchte ein Barbetreiber hohe Corona-Hilfen.
  • Nach der Überweisung des Geldes verschwand ein Grossteil innert kurzer Zeit.
  • Wegen Urkundenfälschung und Betrugs wurde der Mann nun endgültig verurteilt.

Ein Barbetreiber aus der Region Olten wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Er hatte Ende März 2020 einen Covid-19-Kredit in Höhe von 300'000 Franken beantragt und dabei falsche Angaben gemacht. Dies berichtet die «Solothurner Zeitung».

Für 2019 gab er einen Umsatz von 3 Millionen Franken an. Doch die tatsächlichen Einnahmen waren deutlich geringer.

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Die überwiesenen Corona-Hilfen an den Barbetreiber waren innerhalb kürzester Zeit verschollen. - keystone

Die Bank überwies ihm den Kredit rasch, allerdings waren innert zwei Monaten bereits 250'000 Franken verschwunden. Es gab hohe Bargeldbezüge, Überweisungen auf Privatkonten sowie Zahlungen ins Ausland.

Die Bank kündigte den Vertrag bereits im Juli 2020 wegen irreführender Angaben und Vertragsverletzungen.

Urteil bestätigt

Das folgende Verfahren vor Amtsgericht und Obergericht führte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Mann muss zudem eine Ersatzforderung von 292'251 Franken begleichen.

Sein Versuch, vor dem Bundesgericht einen Freispruch zu erlangen, scheiterte gemäss «Solothurner Zeitung» nun. Das Gericht betonte, dass die Kredite damals schnell und unbürokratisch gewährt wurden.

Hast du damals Corona-Hilfen beantragt?

Eine umfassende Überprüfung der Angaben war nicht vorgesehen. Dennoch habe der Barbetreiber arglistig gehandelt, indem er bewusst falsche Informationen lieferte.

Missbrauch erkannt

An eine vertragskonforme Rückzahlung glaubte das Gericht derweil nicht. Auf den Konten der GmbH sollen nur noch 77'000 Franken vorhanden gewesen sein, was die Rückzahlung gefährdete.

Kommentare

User #1985 (nicht angemeldet)

Wo bleiben die Anzeigen gemäss Verhüllungsverbot gegen verrückte „Schutz“-Maskenträger? Man sieht sie immer noch alleine in Autos, im Supermarkt oder auf dem Fahrrad.

User #1277 (nicht angemeldet)

Was ist mit den Impflügen?

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