Ostschweizer Kantone legen Angebote für die Rehabilitation fest
Die Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben eine gemeinsame Spitalliste für Rehabilitationskliniken erstellt.
Die drei Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben eine gemeinsame Spitalliste für Rehabilitations-Kliniken erlassen. Sie gilt bis 2032. Neu werden in allen Leistungsgruppen Mindestfallzahlen eingeführt.
Im März hatten die drei Kantone sich bereits auf eine gemeinsame Spitalliste in der Akutsomatik geeinigt. Trotz insgesamt sieben Beschwerden – unter anderem von Krankenversicherern gegen den Ausbau der Herzchirurgie – ist sie teilweise in Kraft.
Der nächste Schritt in der Zusammenarbeit der drei Regierungen ist nun die Einigung auf die Angebote für die Rehabilitation. 23 Kliniken aus der ganzen Schweiz hätten Bewerbungen eingereicht, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung vom Mittwoch.
Auf die Spitalliste kamen 21 Standorte von Reha-Kliniken. Davon befinden sich drei in Ausserrhoden, eine in Innerrhoden sowie fünf im Kanton St. Gallen.
Auswahlprozess und Verteilung
Die anderen zwölf Anbieter verteilen sich auf sechs weitere Kantone. Bei der Auswahl wurde ein vom Kanton Zürich entwickeltes System angewendet, das eine differenzierte Zuordnung der Leistungen ermöglicht.
In der Folge erteilten die drei Regierungen Leistungsaufträge, die eine Spezialisierung der Infrastruktur, der Kenntnisse und der Fähigkeiten erforderten, nur wenigen Klinikstandorten.
Weiter gibt es neu Mindestfallzahlen. Die Aufträge gingen zudem nicht mehr an Unternehmen, sondern an einzelne Standorte eines Anbieters.