Die OSZE lobt die Organisation der eidgenössischen Wahlen, sieht aber Verbesserungsbedarf bei der Wahlkampffinanzierung und Barrierefreiheit.
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Obwohl eine Reihe von Schritten unternommen worden seien, die Zugänglichkeit von Wahlen für behinderte Wählerinnen und Wähler zu verbessern. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die eidgenössischen Wahlen vom Oktober sind nach Ansicht des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) hart umkämpft und gut organisiert gewesen. Neue Regeln der Wahlkampffinanzierung hätten die Transparenz erhöht. Der Bericht empfiehlt unter anderem Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.

Der am Donnerstag veröffentlichte Abschlussbericht enthält 18 Empfehlungen. Gestärkt werden sollten insbesondere die Transparenzvorschriften für die Offenlegung der finanziellen Interessen gewählter Amtsträger.

Mängel in den Finanzierungsregeln

Die OSZE stellt fest, dass bei der neuen Regulierung der Wahlkampffinanzierung Spenden- und Wahlkampfausgabengrenzen fehlten. Eine Berichterstattung über die Ausgaben sei zudem «leider nicht erforderlich». Sie empfiehlt die Einführung von Beschränkungen für Wahlkampfspenden und -ausgaben. Für Spenden von staatlich kontrollierten Unternehmen sollte eine Offenlegungspflicht eingeführt werden.

Das neu gestaltete Internet-Abstimmungssystem habe die Transparenz und die Möglichkeit, das Gesamtverfahren zu überprüfen, verbessert. Die OSZE rät, den Überwachungs- und Prüfungsprozess vor den Wahlen zu testen und zu überprüfen, da es einige technische Mängel bei der Meldung der Wahlergebnisse auf zentraler Ebene gegeben habe.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Obwohl eine Reihe von Schritten unternommen worden seien, die Zugänglichkeit von Wahlen für behinderte Wählerinnen und Wähler zu verbessern, entspreche die Schweizer Gesetzgebung immer noch nicht vollständig den internationalen Standards. Die OSZE empfiehlt die Bereitstellung von entsprechend aufbereiteten Wahlmaterialien und Internet-Wahlanweisungen.

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