Otto's in Wattwil SG verteilt «Bussen» fürs Parken
Ein Sicherheitsunternehmen verteilt auf den gelb markierten Parkplätzen vor dem Otto's in Wattwil SG Bussen. Die rechtliche Grundlage dafür soll aber fehlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor der Otto's-Filiale in Wattwil SG steht seit neuestem eine Parkuhr.
- Wer sein Auto auf einem privaten Kundenparkplatz abstellt, muss sich registrieren.
- Andernfalls erhält man eine «Busse» von einem Sicherheitsunternehmen.
Wer vor der Otto's-Filiale in Wattwil SG einen der 26 privaten Kundenparkplätze benützt, sollte sich vor «Bussen» in Acht nehmen. Denn: Wo bisher das Parkieren gratis war, steht jetzt eine Parkuhr. Hier müssen Kunden ihr Autokennzeichen eintippen – dafür dürfen sie eine Stunde lang gratis auf den gelb markierten Parkplätzen parken.
Doch: Kontrolliert wird dies von einem privaten Sicherheitsdienst. Die Polizei verteilt nämlich nur auf öffentlichen Parkplätzen Strafzettel.
Autofahrer, die ihr Fahrzeug vor dem Otto's abstellen, ohne im Laden einzukaufen, erhalten nun eine Zahlungsforderung für eine Umtriebsentschädigung. Der entsprechende Einzahlungsschein wird hinter die Scheibenwischer geklemmt – allerdings ohne rechtliche Grundlage, wie das «Tagblatt» berichtet.
Keine Hinweistafel vor Otto's-Filiale
Die fällige Umtriebsentschädigung kostet den Falschparkierer ungefähr so viel wie eine reguläre Parkbusse. Wird diese nicht gezahlt, reicht der Sicherheitsdienst Strafanzeige beim Richteramt ein, so die Drohung.
Aber laut der Zivilprozessordnung darf das Parken auf solchen Privatparkplätzen nur unter einer Bedingung mit Bussen geahndet werden: Das Parkverbot muss vom Gericht bestätigt sein. Und auf dieses muss dann auch öffentlich hingewiesen werden – nämlich mit einer gut sichtbaren Tafel. Darauf müssen das Parkverbot sowie die Parkuhr erklärt werden.
Vor der Otto's-Filiale in Wattwil SG ist laut der Zeitung aber weit und breit keine solche Tafel zu sehen. Und das hat seine Gründe. Gegenüber dem Blatt sagt das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig: «Wir haben uns in jüngerer Zeit nicht damit auseinandergesetzt.»
Heisst: Im Fall der Park-«Bussen» vor dem Otto's gibt es keinen richterlichen Beschluss als Grundlage für die Strafverfolgung. Somit ist die Drohung des Sicherheitsdienstes, bei Nicht-Zahlung Strafanzeige zu erstatten, belanglos.
Ob die Zahlungsforderungen für die Umtriebsentschädigung rechtswidrig sind, habe sich laut der Zeitung nicht abschliessend klären lassen. Die rechtlichen Auflagen für Gebühren seien nämlich weniger präzise als für Bussen.