Parlament kann über Terror-Strafbestimmungen entscheiden

Der Bundesrat will die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärt, wie.

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Bundesrätin: Simonetta Sommaruga erklärt wie man Terrorismus bekämpfen will. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern.
  • Er hat heute Freitag Anpassungen des Strafrechts zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat will die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Er hat heute Freitag Anpassungen des Strafrechts zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Bundesrat wolle der Bedrohung durch Terrorismus noch konsequenter entgegentreten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Das Recht setze aber auch klare Grenzen.

Im Zentrum steht eine neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Auch Finanzierungshandlungen fallen darunter.

Klarere Formulierungen

Heute gibt es Bestimmungen dazu im befristeten Gesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden. In gewissen Bereichen wird die Strafbarkeit ausgeweitet. Nicht unter die strafbare Anwerbung fällt die Rechtfertigung oder Glorifizierung von Terrororganisationen. Dagegen kann der Antritt einer Reise bereits genügen.

Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat auch die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen anpassen. Diese war in den 90er-Jahren vor allem für den Kampf gegen mafiöse Organisationen geschaffen worden. Strafbar ist schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung. Die Beteiligung müsse sich durch eine Handlung manifestieren, wobei diese nicht kriminell zu sein brauche, erklärte Martin Dumermuth, der Direktor des Bundesamtes für Justiz. Die Bekundung von Sympathie genügt also nicht, ebenso reicht eine Mitgliedschaft nicht aus.

Schärfe Strafen sind geplant

Heute liegt die Höchststrafe bei fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Bundesrat will diese auf zwanzig Jahre erhöhen. Die Mindeststrafe will er bei drei Jahren festsetzen. In der Vernehmlassungsvorlage hatte er noch ein Jahr vorgeschlagen. Diese Strafmasse gelten jedoch nur für Personen, die sich an einer kriminellen Organisation beteiligen und dabei einen bestimmenden Einfluss in der Organisation ausüben.

Das Gericht soll Strafen mildern können, wenn der Täter sich bemüht, die weitere Tätigkeit der Organisation zu verhindern. Hier kommt der Bundesrat der Forderung des Parlaments nach einer Art von Kronzeugenregelung nach.

Weiter will der Bundesrat im Kampf gegen den Terrorismus die internationale Zusammenarbeit verstärken. So sollen der Austausch und die Auswertung von Informationen über die Terrorismusfinanzierung verbessert werden.

Informationsübermittlung nur bei Gefährdung

Zudem sollen Informationen unter Umständen schon vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens übermittelt werden dürfen. Der Bundesrat hat jedoch Kritik aus der Vernehmlassung berücksichtigt und die Bestimmung angepasst. Informationen sollen nur ausnahmsweise vorzeitig übermittelt werden dürfen, und zwar dann, wenn eine Gefährdung vorliegt oder wenn die Ermittlungen sonst unverhältnismässig erschwert würden. Eine weitere Voraussetzung sei, dass ein Staat die Standards der Schweiz erfülle, sagte Sommaruga.

Anpassen will der Bundesrat ferner das Organisationsverbot im Nachrichtendienstgesetz. Künftig ist nicht mehr zwingend ein formelles Verbot gegen eine Organisation oder Gruppierung durch die Uno notwendig, damit der Bundesrat diese verbieten kann. Es genügt, wenn ein massgebliches Gremium der Uno die Staaten verpflichtet, Massnahmen gegen die Organisation zu ergreifen. Nun ist das Parlament am Zug.

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