Parlament stimmt längerem Urlaub für Mütter kranker Babys zu
Muss ein Neugeborenes länger im Spital bleiben, soll die Mutter einen erweiterten Mutterschaftsurlaub antreten können. So sieht dies nun auch der Nationalrat.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Mutterschaftsurlaub bei kranken Neugeborenen soll verlängert werden.
- Nach dem Ständerat vertritt nun auch der Nationalrat diese Meinung.
Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsurlaub machen können. Dieser Meinung ist nach dem Ständerat auch der Nationalrat. Es verbleiben aber zwei Differenzen.
Die grosse Kammer hat am Dienstag stillschweigend beschlossen, dass die Mutterschaftsentschädigung verlängert wird. Dies, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss.

Entschädigung nur bei angestrebter Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Im Gegensatz zum Ständerat, beantragt der Nationalrat die Einführung einer zusätzlichen Bedingung: Nur Mütter, die nachweislich nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen, sollen Anspruch auf Entschädigung erhalten. Die grosse Kammer folgte in diesem Punkt dem Bundesrat – mit 124 zu 64 Stimmen.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 148 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Mit der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes soll die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung verlängert werden. Dies um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage. Die Kosten der Vorlage betragen jährlich rund 6 Millionen Franken.

Derzeit kein Erwerbsersatz
Das Erwerbsersatzgesetz sieht bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor. Dies, wenn ein Baby länger als drei Wochen im Spital betreut werden muss.
Allerdings ist während des Spitalaufenthalts des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist nicht geregelt. Das Parlament verlangte deshalb mit einer überwiesenen Motion Anpassungen.
Der Erwerbsausfall der Mutter bleibe mit diesem Vorgehen in etwa vier von fünf Fällen kompensiert, sagte Sozialminister Alain Berset. Die acht Wochen Arbeitsverbot für die Mütter seien damit abgedeckt. Verlängert wird mit der Gesetzesrevision auch den Kündigungsschutz für Mütter mit verlängerter Mutterschaftsentschädigung.

SVP war dagegen
Die SVP beantragte Nichteintreten auf die Vorlage, da sie den Leistungsausbau und die Mehrkosten zulasten der Erwerbsersatzordnung ablehnt. Den betroffenen Frauen könne es zugemutet werden, sich eigenverantwortlich zu organisieren, sagte Therese Schläpfer (SVP/ZH). Das Gesetz könne nicht sämtliche Härtefälle verhindern.
Schläpfer argumentierte auch mit der Corona-Krise. «Wir sollten doch eher ans Sparen denken.» Viel wichtiger als Finanzhilfen sei die Nähe der Mutter zum Kind nach der Geburt.
Die SVP stand aber alleine da. Der Nichteintretensantrag wurde mit 131 zu 35 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.
Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.