Parlament will Mehrwertsteuerpflicht für Versandhändler im Ausland
Ausländische Online-Versandhäuser müssen künftig auf ihrem Schweizer Umsatz eine Mehrwertsteuer entrichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament sieht eine Anpassung im Mehrwertsteuergesetz vor.
- So fordert der Ständerat eine Mehrwertsteuerpflicht für Versandhändler im Ausland.
Der Ständerat hiess am Dienstag eine Reihe von Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz mit 35 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Versandhäuser soll dem Bund Geld in die Kasse spülen.
Bestellt man heute im Internet Waren, müsste das ausländische Versandhandelsunternehmen Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn es mit seinen Lieferungen jährlich über 100'000 Franken Umsatz macht. Seit diese Regel in Kraft ist, registrierten sich jedoch nur wenige Firmen für die Mehrwertsteuer.
Für Monatshygiene-Produkte gilt künftig der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent und nicht mehr der Normalsatz von 7,7 Prozent. Der Ständerat folgte oppositionslos dem Bundesrat und dem Nationalrat. Der Bund rechnet mit Mindereinnahmen von rund 5 Millionen Franken.