Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat die Mediation zu Kündigungen von Gewerkschaftern nach Gesprächen mit Mediator Franz Steinegger wieder aufgenommen.
Guy Parmelin
Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat die Mediation zu Kündigungen von Gewerkschaftern nach Gesprächen mit Mediator Franz Steinegger neu gestartet. (Archivbild) - keystone

Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat die Mediation zu missbräuchlichen Kündigungen von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern wieder aufgenommen. Dazu kam es, nachdem der Bundesrat mit dem externen Mediator Franz Steinegger gesprochen hatte. Die Mediation beginnt sofort.

Das Verfahren geht auf eine Klage des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) gegen die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zurück, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Freitag mitteilte. Der SGB klagte wegen des mangelnden Kündigungsschutzes für gewerkschaftliche engagierte Beschäftigte.

Parmelin hatte deswegen 2019 einen tripartiten Vermittlungsprozess zwischen Bund, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingeleitet, um eine Lösung zu finden. Gemäss dem WBF wurde dieser im November 2023 in «Absprache mit den Sozialpartnern sistiert». Die Sozialpartner hätten andere Prioritäten gehabt. Die Gewerkschaft Unia hingegen erklärte, Parmelin habe den Prozess «einseitig und aus unerklärlichen Gründen» abgebrochen.

Fortsetzung der Mediation bis November 2025

Wie das WBF schrieb, zeigte sich der Wirtschaftsminister stets bereit, die Mediation auf Wunsch der Sozialpartner fortzusetzen. Parmelin habe diese nun über den sofortigen Start der Mediation bis zum 1. November 2025 informiert. Gemäss seiner Einschätzung seien die Chancen für eine Einigung gut.

Den Urner alt Nationalrat und Ex-FDP-Präsidenten Franz Steinegger zog Parmelin Anfang 2020 als externen unabhängigen Mediator bei. Die Schweizer Gesetzgebung hält nach Ansicht der Gewerkschaften die Arbeitgeber nicht ausreichend davon ab, Personalvertreterinnen und -vertreter oder Whistleblower zu entlassen.

Doch auch ältere, schwangere und kranke Arbeitnehmende seien vor Kündigungen ungenügend geschützt. Seit 2019 ist die Schweiz auf der schwarzen IAO-Liste der Länder, welche die Gewerkschaftsfreiheit nicht respektieren.

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