Pensionskassen leiden unter schwacher Börse
Die Coronakrise setzt auch den Pensionskassen zu. Das Kapitalpolster, das 2019 generiert wurde war Ende April fast vollständig weg.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pensionskassen verbuchen negative Werte auf dem Kapitalmarkt.
- Das Kapitalpolster vom Anlagejahr 2019 ist fast vollständig weggeschmolzen.
Die durch die Sorgen rund um die Ausbreitung des Coronavirus ausgelösten Börsenturbulenzen setzen nun auch den Schweizer Pensionskassen zu. Bis Ende April ist das im sehr guten Anlagejahr 2019 aufgebaute Kapitalpolster bereits beinahe ganz weggeschmolzen.
In den ersten vier Monaten des Jahres verbuchten die Pensionskassen auf ihren Kapitalanlagen eine negative Rendite von -3,9 Prozent. Dies schreibt der Pensionskassenberater Complementa am Freitag. Das schlägt auf das Deckungskapital der Kassen durch.
Deckungsgrad sank um 4,9 Prozent
Gemäss ersten Ergebnissen der von Complementa jährlich durchgeführten Risiko Check-up-Studie sank der Deckungsgrad um 4,9 Prozentpunkte auf 103,0 Prozent. Der Wert zeigt an, wie gut künftige Leistungsversprechen mit Kapital unterlegt sind.
Mit diesem Rückgang seien die 2019 hinzugewonnenen Deckungsgradpunkte bereits fast vollumfänglich aufgebraucht, schreibt Complementa. Die Studie basiert auf den Angaben von 158 Pensionskassen mit einem Vorsorgekapital von knapp 400 Milliarden Franken.
Dass 2019 für die Vorsorge ein gutes Jahr war, zeigt sich daran, wie hoch Pensionskassen die Gelder verzinsen konnten. Den Complementa-Berechnungen zufolge lag die Verzinsung im letzten Jahr im Durchschnitt bei 2,2 Prozent. Das liegt über dem von der Politik verlangten BVG-Mindestzins von 1,0 Prozent.
Pensionskassen senken Umwandlungssätze
Die am Finanzmarkt nach wie vor sehr tiefen Zinsen stellen die Pensionskassen vor grosse Herausforderungen. Die als sicher geltenden Obligationen, wie etwa Schweizer Bundesanleihen, werfen kaum mehr Ertrag ab. Zudem nähmen die Lebenserwartung der Menschen und damit die Vorsorgeverpflichtungen der Pensionskassen zu.
Um die entstehenden Pensionierungsverluste und hohen Zahlungen an die Rentner so gut wie möglich einzugrenzen, senken die Kassen den Umwandlungssatz. Der zur Festlegung der Rentenzahlungen angewendete Satz fiel um ein Zehntel Prozentpunkt auf einen Tiefstwert von 5,53 Prozent.
Kassen entfernen sich von obligatorischem Teil der Altersguthaben
Damit würden sich die Kassen von dem obligatorischen Teil der Altersguthaben vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent weiter entfernen. Reduziert werden derweil die Sätze auf dem im Überobligatorium angesparten Geld.
Laut Complementa liegt der korrekte Umwandlungssatz bei einer langfristigen Renditeannahme von jährlich 2,0 Prozent bei 4,84 Prozent. Um künftige Umverteilungseffekte von jung zu alt zu dämpfen, hätten die Pensionskassen bereits weitere Senkungen beschlossen. Der durchschnittliche Umwandlungssatz dürfte bis 2025 auf mindestens 5,26 Prozent sinken.