Um die neusten Methoden zur Veränderungen von Organismen dem Gentechnik-Gesetz zu unterstellen, wurde eine Petition mit zirka 30'000 Unterschriften eingereicht.
Personen reichen die Petition "Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen", ein.
Personen reichen die Petition "Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen", ein. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Petition um neue Verfahren der Gentechnik dem Gesetz zu unterstellen ist eingereicht.
  • Ungefähr 30'000 Unterschriften wurden dafür heute Freitag abgegeben.
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Neue Verfahren zur Manipulation von Organismen sollen dem Gentechnik-Gesetz unterstellt werden. Das fordern verschiedene Organisationen. Sie haben heute Freitag eine Petition mit rund 30'000 Unterschriften eingereicht.

Die Forderung richtet sich an den Bundesrat und ans Parlament. Der Bundesrat entscheide noch im laufenden Jahr über die Einordnung der neuen Verfahren, sagten die Petitionäre bei der Einreichung der Unterschriften in Bern.

Es geht um Verfahren, die mit Begriffen wie «Genome Editing» oder «zielgerichtete Mutagenese» beschrieben werden. Die Rede ist auch von «Genschere». Aus Sicht der Kritiker sind die Pflanzen, die daraus hervorgehen, gentechnisch veränderte Organismen – unabhängig davon, ob Fremd-DNA eingefügt wird oder nicht und unabhängig davon, wie stark das Genom verändert wird.

Würden die neuen Verfahren nicht als Gentechnik eingestuft, landeten so hergestellte Pflanzen oder Tiere auf den Tellern – ohne Deklaration und ohne vorgängige Risikobewertung, warnen die «Schweizer Allianz Gentechfrei» (SAG), die Kleinbauern-Vereinigung und die «Alliance suisse pour une agriculture sans génie génétique».

Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Ende Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne der Petition entschieden: Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind demnach gentechnisch veränderte Organismen und unterliegen grundsätzlich der GVO-Richtlinie der EU. Auf dieser Grundlage müssen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, wie sie die Verfahren regulieren.

Die gentech-kritischen Organisationen begrüssen das Urteil. Die Schweiz müsse nachziehen, forderte die Schaffhauser SP-Nationalrätin und SAG-Präsidentin Martina Munz. Die neuen Verfahren hätten das Potenzial, die Umwelt tiefgreifend zu verändern. Nur eine Regulierung unter dem Gentechnikgesetz könne einen verantwortungsvollen Umgang gewährleisten.

Martina Munz, Präsidentin Schweizer Allianz Gentechfrei, Isabelle Chevalley, Nationalrätin der Grünliberalen und Präsidentin StopOGM und Regina Fuhrer, Präsidentin Kleinbauern-Vereinigung (von links), reichen die Petition «Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen».
Martina Munz, Präsidentin Schweizer Allianz Gentechfrei, Isabelle Chevalley, Nationalrätin der Grünliberalen und Präsidentin StopOGM und Regina Fuhrer, Präsidentin Kleinbauern-Vereinigung (von links), reichen die Petition «Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen». - Keystone

Für die industrielle Landwirtschaft

Mit der Petition wollen die Organisationen aber nicht nur politisch Druck machen, sondern auch die Bevölkerung sensibilisieren. Wie die alte Gentechnik dienten auch die neuen Verfahren einer auf Monokulturen ausgerichteten, industriellen Landwirtschaft, sagte Regina Fuhrer, Präsidentin der Kleinbauern-Vereinigung. Davon profitierten vor allem wenige Agrarkonzerne.

Die mit den neuen Verfahren hergestellten Organismen würden patentiert, gab GLP-Nationalrätin Isabelle Chevalley (VD) zu bedenken. Die Präsidentin der «Alliance suisse pour une agriculture sans génie génétique» sieht darin den Beweis, dass es sich um gentechnische Verfahren handelt. Auf natürlichen Organismen könnten keine Patente angemeldet werden.

Unverständlich ist für die Organisationen, dass das Gerichtsurteil von Seiten der Wissenschaft kritisiert wurde. Dieses schränke die Forschung in keiner Weise ein, betonten sie. Es gehe einzig um die Freisetzung und die Deklarationspflicht. Die Forschung scheine immer mehr mit der Agrarindustrie verbandelt zu sein. Die Gegner einer Unterstellung der neuen Verfahren unter das Gentechnik-Gesetz argumentieren, diese seien mit natürlichen Mutationen vergleichbar.

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