Petition verlangt weniger Mehrwertsteuer auf Tampons und Binden
Während Produkte wie Viagra und Kaviar einem reduzierten Mehrwertsatz unterstellt sind, werden Binden und Tampons normal besteuert. Das könnte sich nun ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute werden Hygieneprodukte zum Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent besteuert.
- Es wurde eine Petition lanciert, Binden und Tampons zum reduzierten Satz zu besteuern.
- Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen – nun liegt der Entscheid beim Parlament.
«Bloody Unfair - Runter mit der Tampon-Steuer»: Unter diesem Titel fordert eine Petition den tieferen Mehrwertsteuersatz für Damen-Hygieneprodukte. Campax, die Organisation hinter der Petition, hat die so genannte Pink Tax im Visier.
Dieser Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Tampons und Binden werden indes zum Normalsatz von 7,7 Prozent besteuert.
Lanciert hat die Petition die Kampagnen-Organisation Campax, als ersten Schritt zur Abschaffung der Pink Tax, wie sie am Freitag schrieb. Die höhere Mehrwertsteuer respektive höhere Preise träfen Frauen in vielen Lebensbereichen, nicht nur bei Kosmetikprodukten, sondern auch bei Dienstleistungen.
Campax will darum in einem nächsten Schritt herausfinden, an welchen «Pink Taxes» sich Frauen am meisten stören. Später will die Organisation dann dagegen vorgehen, wie sie schreibt. Dazu ist eine Umfrage geplant.
Kaviar und Viagra, aber keine Hygieneprodukte
Zum reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuert würden in der Schweiz Brot, Wasser, Kaviar und auch Viagra, schrieb Campax. Dass der höhere Satz für Damen-Hygieneprodukte gelte, sei «bloody unfair». Sie fordert darum mit der Petition, eine Motion von Nationalrat Jacques-André Maire (SP/NE) zu unterstützen.
Maire verlangt den reduzierten Satz von 2,5 Prozent für Tampons, Binden und Slip-Einlagen. Die Mehrwertsteuer-Gesamteinnahmen von 22 Milliarden Franken würden damit einer Schätzung zufolge um 10 bis 15 Millionen Franken verringert. Das entspricht 0,5 Promille, schrieb Maire.
Beim Bundesrat stösst das Anliegen auf offene Ohren: Er beantragt dem Parlament, den Vorstoss anzunehmen. Nun sind der Nationalrat und der Ständerat am Zug.