Pflichtverteidigerin im Fall Rupperswil AG wird Honorar gekürzt

Keystone-SDA
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Aarau,

Der Verteidigerin im Fall Rupperswil werden 19 Stunden Arbeitszeit nicht angerechnet. Anwälte warnen vor einer Zwei-Klassen-Justiz.

Verteidigerin Renate Senn beantwortet Fragen.
Pflichtverteidigerin Renate Senn musste den Vierfachmörder von Rupperswil vor Gericht vertreten. Das gab zahlreichen Unbekannten Grund, sie zu bedrohen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall Rupperswil gab die Verteidigerin die Arbeit von 46 Stunden an.
  • Das Aargauer Obergericht bezahlte ihr für die Berufungsverhandlungen nur 27 Stunden.

Im Fall des Vierfachmörders von Rupperswil hat das Aargauer Obergericht das Honorar der amtlichen Verteidigerin Renate Senn deutlich reduziert. Der Verteidigerin sollen nur 27 Stunden statt wie gefordert 46 Stunden bezahlt werden.

Die Verteidigerin soll für ihre Arbeit mit 6000 Franken entschädigt werden, wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Obergerichts hervorgeht. Die Zeitungen der CH Media zitierten heute Mittwoch aus dem Urteil, das auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Gemäss Obergericht war die amtliche Verteidigerin mit dem Sachverhalt bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren «bestens vertraut». Für das Verfahren vor Bezirksgericht Lenzburg betrug das Honorar 155'112 Franken und 60 Rappen.

Drei Stunden für Besprechung mit Mörder

«Eine neue Strategie ist nicht verfolgt worden», heisst es in der Begründung des Obergerichts. Die eingereichte Kostennote von insgesamt rund 46 Stunden sei «deutlich überhöht».

Ein Aufwand von 27 Stunden erscheine «angemessen». So gesteht das Obergericht der amtlichen Verteidigerin einen zeitlichen Aufwand von drei Stunden zu. Mehrere Strafverteidiger kritisieren in den Zeitungen der CH Media die Honorarkürzung durch das Obergericht und warnen vor einer Zwei-Klassen-Justiz.

Im Berufungsverfahren vor Obergericht im Dezember ging es um die Frage der ordentlichen oder lebenslänglichen Verwahrung. Zudem ging es um die Anordnung eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots. Das Obergericht bestätigte die ordentliche Verwahrung des 35-jährigen Schweizers.

Genau geplante Tat

Der brutale Vierfachmord war genau geplant gewesen. Am 21. Dezember 2015 hatte sich der damals 32-jährige Thomas N. mit einem gefälschten Schreiben Einlass in ein Einfamilienhaus in seiner Nachbarschaft in Rupperswil verschafft.

Er hatte es vor allem auf den dort lebenden 13-jährigen Knaben abgesehen.

Unter Drohungen mit einem Messer brachte er den Buben, dessen Mutter, den älteren Bruder und dessen Freundin in seine Gewalt. Er fesselte sie, verklebte ihnen die Münder und nahm ihnen die Handys weg. Die Mutter schickte er zum Geld abheben. Dann verging er sich aufs Schwerste an dem 13-Jährigen.

Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet nach weiteren Knaben, spähte deren Familien aus und bereitete eine neuerliche Tat vor. Im Mai 2016 wurde der Mann in Aarau verhaftet.

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