Pistenchef nach tödlichem Skiunfall in Adelboden schuldig gesprochen
Das Wichtigste in Kürze
- 2015 starb Fabienne B.* bei einem Unfall auf der Piste in Adelboden BE.
- Der Pistenverantwortliche wurde nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
- Das Gericht sprach eine bedingte Geldstrafe und zwei Jahre Bewährung aus.
Der Pistenverantwortliche der lokalen Bergbahnen habe den Graben nicht wirksam gesichert, befand das Gericht und sprach eine bedingte Geldstrafe von 90 Einheiten zu 130 Franken aus. Der Tod von Fabienne B.* (†13) wäre vermeidbar gewesen, befand die Richterin. Der Pistenchef habe seine beruflichen Pflichten nicht genügend wahrgenommen.
Auch muss er über 100'000 Fr. bezahlen: Verfahrenskosten, Genugtuung an die Familie plus Schadenersatz und Entschädigung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz weitergezogen werden.
Mädchen blieb 2015 in Graben stecken
Das Mädchen aus dem Kanton Schwyz fuhr im Februar 2015 als Teil einer Skischulgruppe von Luegli nach Geils und folgte offenbar auf einer Kuppe Spuren, die von der Piste weg führten.
Rund 1,2 Meter von der Piste entfernt fiel es kurze Zeit später kopfvoran in einen fast drei Meter tiefen Graben und blieb dort stecken.
In dem mit Eiswasser und Schnee gefüllten Graben bekam es keinen Sauerstoff mehr und erlitt zudem innere Blutungen, weil es offenbar auf seinen Stock gefallen war. Noch am Unfalltag erlag die 13-Jährige im Spital einem mehrfachen Organversagen.
Jetzt sprechen die Eltern
Die Eltern von Fabienne B. sind erleichtert über das Urteil. «Wir fühlen uns bestätigt», sagt die Mutter nach dem Urteil zu Nau.ch. «Wir wünschen uns, dass bei den Schweizer Bergbahnen ein Umdenken stattfindet. Dieses Urteil hilft uns jetzt endlich auch bei der Trauerarbeit.»
Der Vater sagt: «Uns war Gerechtigkeit wichtig. Wir haben fünf Jahre gekämpft.» Das Urteil zeige klar, wo Mängel seien. «Die Sicherheit der Pisten muss das höchste Gut sein.»
Für die Eltern des tödlich verunglückten Mädchens ist das Urteil wegweisend. «Es ist ein Weckruf für die Skigebiete, dass die Sicherungspflicht wirklich wahrgenommen wird», sagt der Vater. «Das Urteil soll anderen in ähnlichen Situationen Mut machen, den gleichen Weg wie wir zu beschreiten.»
Der verurteilte Pistenchef will sich nach dem Urteil nicht äussern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Berner Obergericht weitergezogen werden.