Polizei-Pensionskasse: Kein Maulkorb für Maudet bei Diskussionen
Das Bundesgericht hat entschieden: Pierre Maudet wird von den Diskussionen über den neuen Vorsorgeplan der Polizeiangestellten nicht ausgeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pierre Maudet sollte vom neuen Vorsorgeplan ausgeschlossen werden.
- Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Polizeigewerkschaften SPJ und UPCP abgewiesen.
Der Genfer Regierungsrat Pierre Maudet wird von den Diskussionen in der Exekutive über den neuen Vorsorgeplan der Polizeiangestellten nicht ausgeschlossen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Polizeigewerkschaften SPJ und UPCP abgewiesen. Sie verlangten, dass Maudet aufgrund der Strafuntersuchung gegen ihn, völlig aus diesem Geschäft ausgeklammert wird.
Damit wollten die Gewerkschaften verhindern, dass er indirekt auf ihre Arbeit Einfluss nehmen könnte. Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil jedoch den Entscheid des Genfer Obergerichts bestätigt.
Das Bundesgericht hält fest, dass Maudet nicht mehr Vorsteher des Sicherheitsdepartements sei. In dieser Funktion war er der Untersuchungsbehörde überstellt, die wegen Vorteilsannahme gegen ihn ermittelt. Maudet wurde deshalb das Wirtschaftsdepartement zugewiesen.
In diese Funktion habe Maudet keinerlei Weisungsbefugnisse mehr gegenüber den Ermittlern, führt das Bundesgericht aus.