Polizei warnt: Das droht «Guckloch»-Fahrern
Das Wichtigste in Kürze
- An kalten Tagen bildet sich Frost auf den Autoscheiben – den muss man abkratzen.
- Die Kantonspolizei Bern mahnt, dass ein kleines «Guckloch» nicht ausreicht.
- Bei zu viel Frost auf den Scheiben droht eine Anzeige und gar der Fahrausweisentzug.
Bei eisiger Kälte am frühen Morgen die eingefrorene Frontscheibe des Autos abkratzen – das soll natürlich möglichst schnell gehen. Doch es ist Vorsicht geboten: Ein kleines «Guckloch» reicht nicht aus.
Die Kantonspolizei Bern mahnt Autofahrende: «Wer nur mit einem Guckloch fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmende.» Lichter, Scheiben und Rückspiegel müssen vollständig frei von Eis und Schnee sein.
Auf Anfrage von Nau.ch sagt die Kapo Bern, dass gerade bei diesen eisigen Temperaturen vermehrt Autofahrende aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Diese hätten ihr Fahrzeug nicht genügend vom Schnee oder Eis befreit. «Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss jederzeit eine rundum gute und verzerrungsfreie Sicht gegeben sein», so Mediensprecherin Deborah Zaugg.
Das kann böse enden: Falls dies nicht gegeben ist, drohe eine Anzeige – nicht nur eine Busse.
Sogar Ausweis-Entzug droht
Ausserdem könne das Vergehen zu einem Administrativverfahren führen, so Zaugg. Dann wirds richtig eng: Im schlimmsten Fall geht es bis zu einem Entzug des Führerausweises.
Das Strassenverkehrsamt Bern äussert sich gegenüber Nau.ch nicht dazu, wie oft diese Massnahme ergriffen wird. Verwarnungen hingegen würden in den Winterzeit regelmässig ausgesprochen.
Befreien Sie Ihre Autoscheiben immer gründlich von Schnee und Frost?
Das Guckloch-Problem dürfte aber bald wieder behoben sein: Die Minustemperaturen dauern vorerst nur noch wenige Tage an. Ab kommendem Mittwoch wird es etwa in Zürich und Bern wieder um die 6 Grad.