Polizei zeigt zehn Männer an nach Cupfinal 2018 in Bern
Am Cupfinal 2018 wurden in Bern mehrere Petarden, Rauchbomben oder Leuchtkörper gezündet. Für zehn Männer hat dies Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zehn Männer werden wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.
Die Berner Kantonspolizei hat ihre Ermittlungen zu den Zwischenfällen rund um den Schweizer Fussball-Cupfinal von Mai 2018 in Bern abgeschlossen. Sie hat entschieden, zehn Männer anzuzeigen - die meisten wegen Zündens von Petarden, Rauchbomben oder Leuchtkörpern.
Wie die Kantonspolizei und die regionale Staatsanwaltschaft Bern Mittelland am Mittwoch mitteilten, wird den Beschuldigten in sieben Fällen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Das Zünden von Petarden oder Rauchbomben fällt unter diesen Straftatbestand.
Auch Vermummungsverbot tangiert
In drei dieser Fälle zeigt die Polizei Personen auch wegen Verstosses gegen das kantonale Vermummungsverbot an. Eine Person wurde wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, zwei weitere wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung angezeigt.
Bern: Zehn Personen nach Cupfinal 2018 zur Anzeige gebrachthttps://t.co/2gxMh5zmAK
— Kantonspolizei Bern (@PoliceBern) February 6, 2019
Gegen sieben der zehn angezeigten Personen sprach die Berner Kantonspolizei auch Rayonverbote sowie teilweise Meldeauflagen gemäss den Bestimmungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen aus. In einem weiteren Fall werden entsprechende Massnahme noch geprüft.
Die angezeigten Männer sind 20 bis 38 Jahre alt. Drei Männer wurden noch am Spieltag angehalten. Sieben wurden im Rahmen der Ermittlungen identifiziert.
Fussballfans vom FCZ und YB
Am Cupfinal von 27. Mai 2018 schlug der FC Zürich den BSC Young Boys Bern mit 2.1. Wie ein Polizeisprecher auf Anfrage bekanntgab, können die zehn angezeigten Männer dem Umfeld beider Mannschaften zugeordnet werden. Wie viele dem FC Zürich und wie viele YB zuzuordnen sind, gibt die Polizei nicht bekannt.
FCZ-Fans und YB-Fans zogen in je einem Fanmarsch zum Stade de Suisse. Beide Umzüge wurden von beträchtlichem Lärm und Gestank durch Knallpetarden und Rauchbomben begleitet. Die Polizei stellte mit einem Grossaufgebot sicher, dass sich die beiden Fanlager nicht in die Quere kamen.
Zwei Passanten hätten möglicherweise Hörtraumata erlitten, vermeldete damals die Berner Kantonspolizei.
Plünderer wurden nicht identifiziert
Nicht identifizieren können hat die Berner Kantonspolizei Personen, welche am Rand des Zürcher Fanmarschs einen Tankstellenshop plünderten. In ihrer Mitteilung schreibt sie, sie habe in diesem Fall gegen eine unbekannte Täterschaft Anzeige eingereicht. Der Sachschaden und der Wert des Diebesguts belaufen sich auf mehrere Tausend Franken.
Trotz dieser Zwischenfälle gab die Berner Stadtregierung im Herbst des vergangenen Jahrs bekannt, aus ihrer Sicht gehöre der Fussball-Cupfinal nach Bern. Dieses Spiel wird in diesem Jahr erneut in der Bundesstadt ausgetragen: Der Schweizerische Fussballverband vergab im November den Cupfinal 2019 nach Bern.