Polizist soll bei Schüssen in Morges VD in Notwehr gehandelt haben
Der Polizist, der 2021 in Morges einen Mann tödlich erschoss, handelte in Notwehr. Ihm und seinen Kollegen wird keine unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Der Polizist, der 2021 am Bahnhof von Morges VD einen tödlichen Schuss auf einen Schwarzen abgegeben hatte, soll in Notwehr gehandelt haben. Auch könne weder diesem Beamten noch seinen drei Kollegen unterlassene Hilfeleistung angelastet werden.
Dies sind die Schlussfolgerungen der von der Waadtländer Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt. Sie will das Strafverfahren einstellen und keine Anklage gegen die Polizisten erheben, wie sie am Dienstag mitteilte.
Polizist schiesst in Morges auf Messerangreifer
Bei dem Einsatz am Bahnhof Morges hatte ein Polizist drei Schüsse auf einen mit einem Messer bewaffneten Mann abgegeben, weil er sich durch diesen bedroht gefühlt hatte. Eine Autopsie ergab, dass einer der Schüsse zu massiven Blutungen führte, die tödlich waren.
Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der Umstände der Ansicht, dass der Polizist mit einem schweren Angriff konfrontiert war und «weder über die Zeit noch über andere Mittel verfügte, um diesen Messerangriff auf andere Weise als durch den Einsatz seiner Schusswaffe abzuwehren».