Finanzier Browder unterliegt mit Beschwerde ans Bundesgericht
Die Fondsgesellschaft Hermitage Capital Management wurde im Schweizer Geldwäschereiverfahren bis 2021 zu Recht nicht als Privatklägerin zugelassen.
Die Fondsgesellschaft Hermitage Capital Management ist in dem bis 2021 in der Schweiz geführten Geldwäschereiverfahren zu Recht nicht als Privatklägerin zugelassen worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Firma des britischen Finanziers Bill Browder abgewiesen.
In seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil erinnert das Bundesgericht daran, dass die Stellung einer Privatklägerschaft Personen zuerkannt wird, die von einer Straftat betroffen sind. Im vorliegenden Fall habe die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen, dass sie von den Verbrechen im Zusammenhang mit der Geldwäscherei, die sie 2011 angezeigt hatte, betroffen gewesen sei.
Zudem habe Hermitage nicht glaubhaft gemacht, dass die im Rahmen des Geldwäschereiverfahrens eingezogenen Gelder aus den von ihr angezeigten Straftaten stammten, urteilte das Bundesgericht. Es bestätigte deshalb den vom Bundesstrafgericht in Bellinzona 2022 ausgesprochenen Entzug der Beschwerdeführereigenschaft und wiesen die Beschwerde ab.
Hermitage-Klage folgt auf Einstellung der Magnitski-Affäre
Die Klage von Hermitage folgte auf die 2021 erfolgte Einstellung der Magnitski-Affäre, benannt nach dem 2008 in einem Moskauer Gefängnis verstorbenen Anwalt des Unternehmens. Im Rahmen der Aufarbeitung der Affäre eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Geldwäscherei gegen Unbekannt und blockierte rund 18 Millionen Franken der fragwürdigen Gelder.
2021 stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren aber ein – und ordnete zum Unmut Browders und Hermitage den Einzug von nur vier der blockierten 18 Millionen Franken an. (Urteil 7B_60/2022 vom 21. Januar 2025)