Kanton Waadt will härtere Strafen für Hooligans
Der Grosse Rat des Kantons Waadt will Hooligans künftig mit Gefängnisstrafen belegen.
Neu sollen landesweit Taten von Hooligans auch mit Gefängnisstrafen von mindestens drei Tagen statt wie bislang nur mit Geldstrafen geahndet werden können. Dazu wollen die Waadtländer Abgeordneten den Artikel 292 des Strafgesetzbuches verschärfen, der sich auf die Missachtung einer behördlichen Verfügung bezieht.
Sie haben am Dienstag einen entsprechenden Dekretsentwurf aus den Reihen der FDP klar gutgeheissen. Dieser zielt darauf ab, das Bundesparlament um eine Änderung des Strafgesetzbuches zu ersuchen. Für den Staatsrat und das Waadtländer Justizwesen sind die mit dieser Initiative verfolgten Ziele unterstützenswert.
Geldstrafe allein reicht nicht
Es gehe darum, Personen härter zu bestrafen, die bei Sportveranstaltungen Sachbeschädigungen begehen, sich gewalttätig verhalten. Und die gegen sie ergriffenen Massnahmen wie das Rayonverbot nicht befolgen, betonte der Staatsrat.
Die auf 10'000 Franken begrenzte Geldstrafe allein habe für einige Ultra-Fans keine ausreichende abschreckende Wirkung, fügte die Kantonsregierung hinzu.