Post: Agentur statt Poststelle
Wandelt die Post eine Poststelle in eine Agentur um, kann dieser Entscheid nicht gerichtlich angefochten werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Poststelle in Balerna TI entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde Balerna TI wehrte sich gegen die Umwandlung der Poststelle in eine Agentur.
- Dieser Entscheid kann nicht gerichtlich angefochten werden.
Die Gemeinde Balerna und die Post konnten sich für die dortige Poststelle nicht auf eine zukünftige Lösung einigen. Die Gemeinde gelangte an die Postkommission (PostCom). Diese kam zum Schluss, dass der Entscheid der Post zur Umwandlung der Poststelle in eine Agentur korrekt erfolgt sei. Die Gemeinde focht die Empfehlung der PostCom an.
Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde nun nicht eingetreten, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervor geht. Das Gericht hält fest, dass die Post auf der Basis der Postverordnung endgültig über die Schliessung oder Verlegung einer Poststelle entscheiden könne.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-6351/2017 vom 26.04.2018)