Private Luftschutzkeller in der Schweiz sollen aufgehoben werden
Weil die Sanierung zu teuer wäre, wollen Bund und Kantone private Luftschutzkeller aufheben. Davon betroffen sind rund 100'000 Schweizer Einfamilienhäuser.
Das Wichtigste in Kürze
- Luftschutzkeller von rund 100'000 Einfamilienhäusern sollen aufgehoben werden.
- Der Grund: Eine Sanierung wäre zu teuer.
- Andere Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen wegen des Ukraine-Kriegs nachrüsten.
Luftschutzkeller sollten vor allem während des Zweiten Weltkriegs und des Kalten Kriegs Schutz bieten. Seit 20 Jahren müssen bei neuen Einfamilienhäusern in der Schweiz allerdings keine mehr eingebaut werden. Die bestehenden müssen von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern für den Notfall instand gehalten werden.
Doch nun droht den privaten Schutzräumen das Aus, wie SRF berichtet. Demnach sollen Schutzräume mit weniger als sieben Plätzen aufgehoben werden. So sieht es ein unveröffentlichtes «Konzept Schutzbauten» des Bundesamts für Bevölkerungsschutz vor, an dem Bund und Kantone über ein Jahr gearbeitet haben.
Der Grund: Eine Erneuerung wäre zu teuer. Konkret müsste in diesen Schutzräumen die Lüftung – genauer das Ventilationsaggregat – aus Altersgründen ausgetauscht werden. Dem Konzept zufolge spreche das Kosten-Nutzen-Verhältnis allerdings gegen eine Sanierung.
Dazu heisst es: «Die in Kleinstschutzräumen installierten Ventilationsaggregate sind bereits über 40 Jahre alt und werden nicht mehr hergestellt. Kleinstschutzräume sollen, wo immer möglich, sukzessive aufgehoben werden.»
100'000 Einfamilienhäuser betroffen
Urs Marti, Präsident der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Zivilschutz, bestätigt die Pläne gegenüber SRF. Er nennt einen weiteren Grund für das Aus: «Diese Schutzräume sind im Ereignisfall schwierig zu bewirtschaften. Eine solche Vielzahl kann der Zivilschutz gar nicht abdecken.»
Von der Aufhebung betroffen sind gesamtschweizerisch rund 100'000 Luftschutzkeller in Einfamilienhäusern. Die Strategie soll schrittweise umgesetzt werden. Betroffene erhielten zuerst Plätze in grösseren Anlagen zugeteilt. «Erst wenn genügend Plätze vorhanden sind, kann man auf die kleineren Schutzräume verzichten», so Urs Marti.
Folglich werde es wohl zusätzliche, grössere Anlagen benötigen. Dazu sollen etwa bestehende Kommandoposten und ähnliche Anlagen des Zivilschutzes zu Schutzräumen umfunktioniert werden.
Andere Hausbesitzer müssen in Folge des Ukraine-Kriegs nachrüsten: Dem Konzept zufolge sollen Schutzräume aus der Zeit nach 1987 auf Kosten der Eigentümerinnen und Eigentümer Liegestellen und Trocken-WCs erhalten.
Bisher galt für diese Anlagen eine Ausnahme, da der Zivilschutz von einer mehrjährigen Vorwarnzeit bei bewaffneten Konflikten ausging.
Zudem wollen Bund und Kantone Ausnahmen von der Schutzraumpflicht für grössere Neubauten absehen. Künftig sollen die Behörden in allen Gemeinden ausnahmsweise auch Schutzräume für kleinere Überbauungen vorschreiben dürfen.