In einem Gesamtarbeitsvertrag der Postdienst-Arbeitgeber sollen Mindeststandards für die Arbeit in Postdienstleistungen festgelegt werden.
Postcom, volketswil
Eine Person wirft bei der Poststelle einen Brief ein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Postdienst-Arbeitgeber erarbeiten mit den Gewerkschaften einen Gesamtarbeitsvertrag.
  • Dieser soll Mindeststandards für die Arbeit in Postdienstleistungen festlegen.
  • Zudem wird der Arbeitgeberverband «Zustellung Schweiz» gegründet.
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Die sechs grössten Postdienst-Arbeitgeber wollen mit den Gewerkschaften einen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erarbeiten. Dazu planen sie einen neuen Arbeitgeberverband.

Der GAV soll Mindeststandards für die Arbeit in Unternehmen bringen, die Postdienstleistungen erbringen und unadressierte Werbung verteilen.

Die entsprechenden Dienstleister sind aktuell in drei Verbänden organisiert: KEP+Mail (private Postdienstleister) sowie Swissmessengerlogistic (SML, Verband für Velokuriere und urbane Kurierdienste). Ausserdem der Kurierverband (Verband der Schweizerischen Kurierunternehmen).

Einen übergeordneten Verband gibt es nicht, wie die Organisationen am Montag mitteilten.

Neuer Arbeitgeberverband «Zustellung Schweiz»

Entsprechend fehlt ein GAV. Der Verband der privaten Postdienstleister und die grössten Logistiker wollen deshalb den neuen Arbeitgeberverband «Zustellung Schweiz» gründen. Dazu gehört die Schweizerische Post oder Planzer.

Mitmachen werden auch die Zeitungs- und Werbezusteller. Diese schaffen ebenfalls einen neuen Verband.

Planzer
Der Verband der privaten Postdienstleister und die grössten Logistiker wie Planzer wollen den neuen Arbeitgeberverband «Zustellung Schweiz» gründen. - Nau.ch / Werner Rolli

«Zustellung Schweiz» soll als Dachverband mit den Gewerkschaften Syndicom und Transfair GAV-Verhandlungen für Postdienste aufnehmen. Hinzu kommt die Zustellung unadressierter Werbung. Der GAV soll Unternehmen abdecken, welche Dienstleistungen im Sinn des Postgesetzes erbringen.

Vertragsabschluss wird 2022 erwartet

Diese holen und verteilen adressierte Sendungen mit einem Gewicht bis zu 30 Kilogramm. Nicht als Postdienste gelten Zeitungs- und Werbezusteller, die unadressierte Prospekte und Gratiszeitungen vertragen.

Deren ähnliche Tätigkeit legt gemäss dem neu zu gründenden Arbeitgeberverband aber nahe, dass auch sie dem GAV unterstehen sollen. Bei erfolgreichem GAV-Abschluss wollen die Sozialpartner beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Ein Vertragsabschluss ist im Verlauf des Jahrs 2022 zu erwarten, wie es weiter hiess.

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