Prozess in Frauenfeld TG: Es geht um Tötung, Schändung und Störung des Totenfriedens
Das Wichtigste in Kürze
- Morgen verhandelt das Bezirksgericht Frauenfeld das Tötungsdelikt von Wagenhausen TG.
- Ein 50-jähriger soll Ende 2015 seine Tochter umgebracht haben.
- Ihm wird vorsätzliche Tötung, Schändung und Störung des Totenfriedens vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe. Der Beschuldigte, ein fünfzigjähriger Deutscher, muss sich wegen vorsätzlicher Tötung, Schändung und Störung des Totenfriedens verantworten. Steht das Gericht hinter dem Plädoyer des Staatsanwalts droht eine lange Haftstrafe. Allein für das schwerste Delikt, die Tötung, sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als fünf Jahren Haft vor.
Die Umstände der Tötung sind einigermassen kompliziert. Vater und Tochter leben in Deutschland. Um Silvester bei einem gemeinsamen Freund zu feiern reisen sie Ende 2015 in die Schweiz. Der Gemeinsame Freund, ein 39-jähriger Schweizer, war gleichzeitig auch der Ex-Freund der Getöteten.
Zum Zeitpunkt der Tötung war der Ex-Freund nicht in seiner Wohnung. Der Vater soll ihm mehrere Nachrichten geschickt haben, in denen er unter anderem sagt, dass seine Tochter ohnmächtig sei. Nach seiner Rückkehr ruft der Ex-Freund den Notruf. Auch er steht zuerst unter Verdacht und kommt in Untersuchungshaft, wird dann aber im Herbst 2017 freigesprochen.
Morgen startet der Prozess am Bezirksgericht Frauenfeld, Nau berichtet.