Prozess: Mädchen aus Osteuropa fotografiert und missbraucht
Am 21. August muss sich ein 65-jähriger Mann vor dem Kreisgericht Toggenburg verantworten. Er soll fünf- bis zwölfjährige Mädchen aus Osteuropa sexuell missbraucht haben. Laut Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat auf dem Computer des heute 65-jährigen Schweizers Hunderte von kinderpornografischen Fotos und Videos sichergestellt, die dieser im Toggenburg, aber auch in Frankreich und Deutschland in Hotelzimmern und Ferienhäusern zumeist selber produziert hat.
2014 wurde der Mann festgenommen. Seit der Untersuchungshaft sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug. Die Anklage wirft ihm Schändung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie Pornografie vor, alles mehrfach. Dabei stützt sie sich nicht nur auf die Bilddateien ab, sondern auch auf Erkenntnisse aus Telefonüberwachungen und Observationen.
In der Anklageschrift wird der Inhalt der Aufnahmeserien im Detail beschrieben. Eines der Opfer ist ein damals fünfjähriges Mädchen aus der Slowakei, das bei den zahlreichen Treffen in Begleitung seiner Mutter war. Fotografiert und gefilmt wurde weiter ein zehnjähriges Mädchen aus Polen, das sich über zwei Jahre jeweils allein mit dem Angeklagten in diversen Hotelzimmern aufhielt.
Der Mann soll die beiden Mädchen immer wieder sexuell missbraucht haben. Dabei filmte er sich. Die Mutter der Fünfjährigen, die jeweils dabei war und dies zuliess, wird von Staatsanwaltschaft als eine Frau beschrieben, «die das Entgelt für diese Dienstleistungen dringend benötigt hat, fern der Heimat war und sich in einer ausweglosen Situation befand».
Als der Mann zeitweise in Polen in Untersuchungshaft sass, schickte ihm eine Frau aus der Ukraine per Mail Sexbilder ihrer damals siebenjährigen Tochter. Daraus entwickelte sich laut Anklageschrift eine Art Geschäftsbeziehung: Der Mann soll bei der Frau gegen Geld pornografische Aufnahmen bestellt haben. Dabei gab er konkrete Anweisungen, welche Posen das Kind einzunehmen hat.
In der Anklageschrift wird eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verlangt. Ob es dabei bleibt, zeigt sich am Mittwoch an der Verhandlung.