Ein Waadtländer Polizist wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte einen Motorradfahrer mit hoher Geschwindigkeit verfolgt und angefahren.
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Ein Polizeiauto der Kapo Waadt. (Symbolbild) - Kantonspolizei Waadt

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juni 2018 hat ein Waadtländer Polizist einen Töfffahrer angefahren.
  • Diesen hatte er mit hoher Geschwindigkeit, Blaulicht und Sirene verfolgt.
  • Nun wurde der 29-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
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Ein Waadtländer Polizist ist am Dienstag vom Genfer Polizeigericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Er hatte im Juni 2018 mitten am Nachmittag einen flüchtenden Motorradfahrer mit dem Dienstauto in hoher Geschwindigkeit sowie mit Blaulicht und Sirene verfolgt und schliesslich angefahren.

Das Gericht befand den 29-jährigen Polizisten der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln für schuldig. Der Fall wurde im vereinfachten Verfahren behandelt. Der Angeklagte gestand seine Schuld ein und akzeptierte den von der Genfer Staatsanwaltschaft vorgetragenen Sachverhalt sowie die vorgeschlagene Bestrafung.

Unfall passierte in Genfer Eklave

Der Polizist wurde vor das Genfer Gericht gestellt, weil der Unfall am Ende der Verfolgungsjagd in Céligny, einer Genfer Enklave in der Waadt, passierte. Der Motorradfahrer stürzte schwer und musste ins Spital eingeliefert werden. Nach Angaben seines Anwalts litt er nicht allzu sehr unter den Nachwirkungen.

Der Grund, warum die Polizei den Motorradfahrer verfolgte und festnahm, wurde nicht bekannt gegeben. Es wurden nur Details der Verfolgung angegeben. Das Polizeifahrzeug war mit 135 Kilometern pro Stunde (km/h) auf einer auf 60 km/h begrenzten Strecke unterwegs. Anschliessend prallte es mit hoher Geschwindigkeit mehrmals auf das Heck des Zweirads.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten ausserdem dazu, dem verletzten Motorradfahrer 3500 Franken als Entschädigung zu zahlen. Der Beamte muss auch die Verfahrenskosten tragen. Für die bedingte Freiheitsstrafe gilt eine dreijährige Bewährungsfrist.

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