Rauchende Nachbarn sorgen für Ärger

Rowena Goebel
Rowena Goebel

Bern,

Eine Bernerin ärgert sich über ihre Raucher-Nachbarn: Bis um ein Uhr morgens steigt Zigi-Rauch in ihr Fenster. Machen lässt sich dagegen nicht viel.

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Die gemütliche Zigi auf dem Balkon kann die Nachbarn zur Weissglut treiben. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Sommer gibt es immer wieder Zoff zwischen rauchenden und nichtrauchenden Nachbarn.
  • Eine Bernerin ärgert sich bei Nau.ch über den Gestank in ihrer Wohnung.
  • Nur: Dagegen lässt sich nicht viel unternehmen.

Sommer – die Zeit der offenen Fenster und qualmenden Nachbarschaft. Davon kann Nau.ch-Leserin Jana U.* (26) ein Lied singen.

«Jeden Abend nervt es mich aufs Neue: Ich muss wegen der Hitze das Fenster auf Balkonseite offenlassen. Bis um ein Uhr morgens raucht mir dann der Nachbar in regelmässigen Abständen ins Schlafzimmer!»

Wegen des Gestanks sei sie sogar schon mitten in der Nacht aufgewacht. «Ich habe auch schon aus dem Fenster gerufen, dass es stinkt. Interessiert hat das ihn natürlich nicht.»

Damit ist U. nicht alleine, wie Rechtsberaterin Rahel Gsponer vom Mieterinnen- und Mieterverband sagt: «Wir haben regelmässig Anfragen von Mieterinnen und Mietern, die sich durch qualmende Nachbarparteien in ihrer Wohnqualität eingeschränkt fühlen.»

«Rauchen auf Balkon kann man nicht verbieten»

Bei der Bernerin ist der Frust gross. «Ich glaube nicht, dass ich an der Situation etwas ändern kann.» Tatsächlich ist das schwierig, wie eine Nachfrage von Nau.ch zeigt.

Jurist Paul Stämpfli vom Hauseigentümerverband sagt: «Der Mieter muss auf die Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen. Aber Rauchen auf dem Balkon kann man nicht verbieten.»

Selbst ein Rauchverbot in der Wohnung könne man nur erlassen, wenn man es im Mietvertrag schriftlich festhält.

Vermieter können rauchende Mieter abmahnen

Dennoch rät Stämpfli Mietern, sich zu beschweren, wenn sie sich vom Rauch des Nachbarn belästigt fühlen: «Ist die Rauchbelastung wirklich übermässig, dann kann der Vermieter den Raucher schriftlich abmahnen. Bessert sich nichts, kann er ihm die Wohnung kündigen.»

Dazu müsse aber bewiesen sein, dass die Rauchbelastung auch tatsächlich übermässig und für die Hausbewohner unzumutbar sei. «Und das ist in der Praxis sehr schwierig.» Er empfiehlt Vermietern, nur ordentlich, also mit dreimonatiger Frist, zu kündigen.

Sollten Nachbarn auf dem Balkon rauchen dürfen?

«Ansonsten riskiert man, dass die Schlichtungsstelle die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung nicht anerkennt, womit diese unwirksam ist.»

Mietreduktion kaum zu erreichen

Und wie sieht es mit einer Mietreduktion aus? «Das ist grundsätzlich ausgeschlossen – aber eben, nur grundsätzlich», sagt Stämpfli. Im Extremfall wäre es also möglich, beim Vermieter oder der Vermieterin eine Mietreduktion zu beantragen.

«Nur ist das fast unerreichbar», gibt der Experte zu bedenken. «Denn man muss als Mieter beweisen können, dass die Rauchemissionen von Intensität und Häufigkeit her das Mass überschreiten.»

Die Regel: Die Rauchbelastung muss ein Ausmass erreichen, das man beim Einzug vernünftigerweise nicht erwarten muss.

*Name geändert

Kommentare

User #5886 (nicht angemeldet)

Habe so einen unter mir. Laufe dann nachts auf den Fersen oder wenn ich um 5 aufstehe zur Arbeit. Kann mir auch niemand verbieten Gabeln und Messer auf dem Fliessenboden fallen zu lassen. Zum Glück hat die ganze Wohnung Fliessenboden. Gruss Nachbar Gruss Jeremir Arzt

User #2423 (nicht angemeldet)

@User #1715 Apropos: "Intolerante Nachbarn und zu Aktivismus neigende Vermieter sollten berücksichtigen..." Die Aktivisten sind die Raucher, die Qualmwolken Kumulus "aktivieren"; "intolerant" sind Raucher, die nicht Hand bieten zu einer vernünftigen Regelung, also einer Vereinbarung von Rauchzeiten, und dass während der Nachtruhe ein Nichtraucher bei offenem Fenster schlafen darf ohne Rauch, was ich als Menschenrecht betrachte, besonders für Asthma/COPD-Patienten.

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