Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent
Das Wichtigste in Kürze
- Mieter können weiterhin keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
- Hausbesitzer können aber die Mieten gestützt auf diesen Zinssatz auch nicht erhöhen.
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen.
Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,28 von 1,30 Prozent gesunken.
Eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. Juni.