Referenzzinssatz

Referenzzinssatz für Wohnungsmieten weiterhin bei 1,25 Prozent

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Grenchen,

Der Referenzzinssatz bleibt unverändert tief. Seit zwei Jahren verharrt der Wert bei 1,25 Prozent.

Angebotsmieten
Der Homegate-Index für Angebotsmieten nahm im September um 0,2 auf 128,1 Punkte zu. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den Referenzzinssatz bei 1,25 Prozent.
  • Die Richtgrösse für Wohnungsmieten bleibt damit seit März 2020 unverändert.

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten auch nicht erhöhen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.

Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende Dezember gegenüber der letzten Publikation im Vorquartal leicht auf 1,19 von 1,21 Prozent gesunken.

Referenzzinssatz noch nie gestiegen

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist laut BWO erst angezeigt, wenn der von der Nationalbank berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. Juni 2022.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Fricktal
17 Interaktionen
Depositphotos
9 Interaktionen

Mehr Referenzzinssatz

snb schweizerische nationalbank
13 Interaktionen
Die Wohnüberbauung Guggach beim Zürcher Brunnenhof.
13 Interaktionen
Mieten
15 Interaktionen
Mieten
7 Interaktionen

Mehr aus Solothurn

Autobahn A5 bei Grenchen
1 Interaktionen
Einbrecher