Renate Senn, Verteidigerin im Fall Rupperswil AG: «Es ist ein hartes Urteil gefallen»
Der Vierfachmörder aus Rupperswil AG ist verurteilt: Er bekommt vom Bezirksgericht eine lebenslängliche Haftstrafe und eine ordentliche Verwahrung. Akzeptiert Thomas N. dieses Urteil, dürfte er nie mehr freikommen. Seine Verteidigerin nimmt heute zum Urteil Stellung.
«Es ist ein hartes Urteil gefallen», so die
Plichtverteidigerin von Thomas N., Anwältin Renate Senn. Besonders die ordentliche
Verwahrung sei für ihren Klienten schwierig nachzuvollziehen, sagt Senn kurz
nach der Urteilsverkündigung (Nau berichtete).
Das Gericht hat weiter eine vollzugsbegleitende
Massnahme angeordnet, so kann Thomas N. schon während der lebenslänglichen Haftstrafe
eine Therapie beginnen. «Er ist sehr glücklich, dass er diese bekommt», so
Senn. Eine solche Therapie sei ihm bisher im Gefängnis verwehrt geblieben.
Die Anwältin wolle nun das Urteil mit Thomas N. analysieren
und prüfen, ob sie dieses vor das Obergericht weiterziehen wolle und müsse, «insbesondere
betreffend der Verwahrung».
Rüge vom Gericht
Das Wichtigste in Kürze
- Täter Thomas N. sei froh, dass er eine ambulante Therapie im Gefängnis bekomme, sagt seine Verteidigerin.
- Die Pflichtverteidigerin erwägt einen Weiterzug.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug bis an Bundesgericht scheint wahrscheinlich.
Bei der Urteilsverkündung sagte Gerichtspräsident Daniel
Aeschbach, «Es geht nicht an, der Polizei und den Behörden die Schuld
zuzuschieben» Dies sei im vorliegenden Fall geradezu grotesk und bizarr. Ein
direkter Affront gegenüber der Verteidigerin des Täters von Rupperswil. Diese
sagte in ihrem Plädoyer, die Behörden hätten die Vorverurteilung von Thomas N. befeuert.
Auf die Rüge vom Gerichtspräsidenten sagt Senn: «Ich bin
Verteidigerin, dass heisst ich stelle die Sichtweise des Beschuldigten dar. Das
ist mein Job und diesen habe ich gemacht.»