Rentnerin wegen Mord an Bub (†7) in Basel vor Gericht
Heute Montag beginnt der Prozess gegen die Rentnerin, die im März 2019 den siebenjährigen Ilias in Basel ermordet hat. Die Frau hat die Tat gestanden.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Montag beginnt der Prozess gegen die 76-jährige Seniorin, die 2019 einen Bub ermordete.
- Die Staatsanwaltschaft will eine Verwahrung beantragen.
- Zum Prozessbeginn hat die Angeklagte die Tat gestanden.
Heute Montag muss sich eine 76-jährige Rentnerin vor dem Basler Strafgericht verantworten. Sie hatte im März 2019 den siebenjährigen Schüler Ilias ermordet. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Verwahrung der als schuldunfähig deklarierten Frau.
Zum Auftakt des Prozesses hat die Angeklagte die Tat gestanden. Die 76-Jährige sagte am Montag vor dem Strafgericht, sie habe im Affekt gehandelt. «Ich bereue es jeden Tag. Es tut mir leid für die Familie.» Nie habe sie gedacht, dass sie zu einer solchen Tat fähig sei, sagte die Seniorin. «Ich war verzweifelt, weil ich am Abgrund stand.» Der Schüler war im März 2019 auf offener Strasse durch Stiche in den Hals getötet worden.
Die mutmassliche Täterin ist eine heute 76-jährige Schweizer Rentnerin. Heimtückisch und in direkter Tötungsabsicht hat sich die Seniorin dem ihr unbekannten Kind von hinten genähert. So geht es aus der Anklageschrift zum Fall hervor.
Wahnhafte Briefe an Behörden
Die Ermordung des Schülers hat die mutmassliche Täterin von langer Hand akribisch geplant. Die Beschuldigte leide an einer chronifizierten, schwerwiegend wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn, heisst es. Auslöser der Störung waren zivilrechtliche Streitigkeiten ihres 1999 verstorbenen Lebenspartners, in welche sie involviert gewesen war.

Über 42 Jahre lang habe die Beschuldigte wahnhafte Briefe an verschiedene Behörden geschrieben, heisst es. Dabei hätten die Schreiben über die Jahre an Frequenz und Intensität zugenommen. Ab 2002 war in den Briefen der Frau häufig von Mord die Rede.
Ab 2016 häuften sich die Drohungen der Angeklagten, zunehmend äusserte sie unspezifische Drohungen hinsichtlich einer jederzeit zu erwartenden Gewalttat. Sie würde handeln, falls ihre Forderungen nicht erfüllt würden und man ihr ihr Eigentum nicht zurückgeben würde.
Die 76-Jährige erzählte vor Gericht ausführlich über ihre seit Jahrzehnten andauernden Streitigkeiten mit den Behörden. «Man hätte endlich aufhören sollen, uns zu plagen und mit uns zusammensitzen sollen.» Auf die Frage, weshalb ein Kind sterben musste, konnte die Angeklagte keine Antwort geben. Die Behörden hätten sie so weit getrieben und wie «Freiwild behandelt».
Rentnerin stellte sich selbst
Das letzte Schreiben der mutmasslichen Täterin ans Bundesgericht datiert vom 15. März 2019 – sechs Tage vor der Tat. Darin hielt sie fest, dass das Bundesgericht wolle, dass die abverlangte Gewalttat eingehalten und bewiesen werde.
Nach der Tat verschickte die Frau ein vorbereitetes SMS an mehrere Personen. Um 13.30 Uhr – eine Stunde nach dem Mord – stellte sie sich der Staatsanwaltschaft und händigte die Tatwaffe aus.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Verwahrung der 76-Jährigen, weil sie wegen ihrer psychischen Verfassung schuldunfähig sei. Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Tage.