Rocker-Urteile: Staatsanwaltschaft sieht Bestätigung
Die Rocker-Urteile des Berner Obergerichts bestätigen laut Staatsanwaltschaft ihre Arbeit.
![Das Berner Obergericht bestätigte die Aufhebung der Entlassung durch das Regionalgericht.](https://c.nau.ch/i/gNAP28xD41zomO6dk7WOJKX7WGKqrabMVXle0L9w/900/das-berner-obergericht-bestatigte-die-aufhebung-der-entlassung-durch-das-regionalgericht.jpg)
Die Staatsanwaltschaft sieht in den Rocker-Urteilen des Berner Obergerichts eine Bestätigung ihrer Arbeit. Viele Schuldsprüche seien bereits in erster Instanz akzeptiert und weitere nun bestätigt worden. Dies sagte Staatsanwältin Franziska Müller am Donnerstag vor den Medien.
Das Obergericht hatte erklärt, es halte die Strafen der Vorinstanz für zu milde. Sie könnten aber nicht verschärft werden, weil die Staatsanwaltschaft keine Anschlussberufung eingelegt habe.
Mögliche Verschärfung der Strafen?
«Ja, vielleicht hätte man das anfechten sollen», räumte Müller ein. Schliesslich habe die Staatsanwaltschaft in erster Instanz auch höhere Strafen beantragt als das Regionalgericht verhängt habe. Doch die Strafzumessung sei immer schwierig.
«Hätten wir die Urteile angefochten, hätten wir auch das Kostenrisiko getragen.» Am Ende seien die Unterschiede nicht riesig. Entscheidend sei, dass die Schuldsprüche bestätigt worden seien.