Rostiger Paragraph: Das sind die unsinnigsten Gesetze der Schweiz
Paragraphenreiterei ist kein Massensport. Doch einmal im Jahr sorgt sie bei vielen für Lachen: Dann nämlich, wenn ein «Rostiger Paragraph» verliehen wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Zum 13. Mal zeichnet die IG Freiheit das überflüssigste Gesetz des Jahres aus.
- Der «Rostigen Paragraphen» 2019 geht nach Neuenburg.
- Dort ist es Beizen ab sofort untersagt, ihre Gäste Beerpong spielen zu lassen.
Auszeichnungen und Preise einzuheimsen ist etwas Famoses. Denkt man zumindest. Dem Neuenburger Staatsrat Laurent Favre (FDP) erging es gestern allerdings anders.
Stellvertretend für die gesamten Neuenburger Behörde durfte Favre den Rostigen Paragraphen entgegen nehmen. Der Preis markiert das überflüssigste und unsinnigste Gesetz des Jahres.
Rostiger Paragraph für Neuenburg
Die zweifelhafte Ehre erreicht die Neuenburger, weil sie den Alkoholkonsum im Kanton eindämmen wollen. Dan sich keine schlechte Idee. Allerdings hat der gute Wille interessante Auswüchse bekommen.
Öffentlichen Lokalen wurde nicht nur die «Happy Hour» verboten, sondern auch das Ausrichten von «Beerpong»-Spielen. Der «Kampfgeist», der bei einem Trinkspiel entstehe, verleite zu erhöhtem Alkoholkonsum, argumentiert die kantonale Verwaltung.
Aber, liebe spielwillige Neuenburger, verzweifeln Sie nicht. Beerpong-Sets gibt es auch preiswert in der Migros zu kaufen. Dort übrigens ist man überzeugt davon, dass es sich beim Beerpong oft und gerne um ein alkoholfreies Spiel handelt.
Mehr Tageslicht in Schweizer Stuben
Auch in die Ränge kam Grüne-Nationalrätin Regula Rytz. Sie möchte vom Bundesrat nämlich wissen, mit welchen Massnahmen die Tageslichtzufuhr in Wohnräumen gesteigert werden könnte.
Ihr dicht auf den Fersen sind die Solothurner. Das dortige Amt für Wirtschaft und Arbeit verbot nämlich das Übernachten in Kinderkrippen. Die Betreuer unterliegen, so das Amt, dem Nachtarbeits-Verbot.
Rostiger Paragraph hilft schmunzeln
Und weil Platz vier und fünf noch immer für ein Schmunzeln reichen, geht es gleich weiter. Ein Zürcher Malermeister kaufte sich ein Hybrid-Auto. Damit wolle er seine Kundenbesuche ökologischer absolvieren.
Nun entspricht ein solch umweltbewusster Wagen allerdings nicht dem Bild eines «Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagens». Entsprechend verweigerte die Stadt Zürich dem Malermeister eine Gewerbe-Parkkarte.
Im Kanton Uri geht es derweilen den funkenden Pilzsammlern an den Kragen. Wer beim Sammeln von Rotfüsslern, Eierschwämmchen und Co. ein Funkgerät auf sich trägt, kassiert eine Busse von 50 Franken. Handys sind erlaubt.