Rottweiler-Club will Beschwerde gegen Zürcher Verbot einreichen
Die Zürcher Regierung will nach zwei Angriffen die Neuanschaffung von Rottweilern verbieten. Der Rottweiler-Club will das Verbot nicht akzeptieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Zürich ein Rottweiler-Verbot.
- Der Schweizerische Rottweilerhunde Club will dagegen Einspruch erheben.
- Die Regierung solle statt eines Verbots mehr Kurse und Kontrollen einführen.
Der Schweizerische Rottweilerhunde Club SRC will das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich ab dem 1. Januar 2025 nicht akzeptieren. «Ich denke, wir werden Einspruch erheben», sagte Präsident Walter Horn.
Er habe Verständnis dafür, dass die Zürcher Regierung auf die beiden Hundeangriffe habe reagieren müssen, sagte Horn gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF 1. Ein Rasseverbot löse aber keine Probleme.
Statt die Rottweiler generell zu verbieten, müsse die Zürcher Regierung vielmehr die Auflagen an die Hundehalter verschärfen, also mehr Kurse und Kontrollen einführen.
Ein weiteres Problem sei, dass etwa 300 der 350 im Kanton Zürich registrierten Rottweiler aus dem Ausland importiert seien. Kämen diese aus einer kontrollierten Zucht, sei das in Ordnung. Falls nicht, wisse man jedoch nicht, was für einen Hund man erhalte. Horn und seine Mitstreiter werden nun voraussichtlich bis Ende Jahr Rekurs einreichen.
Ab 1. Januar brauchen Halter Bewilligung
Auslöser für das Neuanschaffungsverbot von Rottweilern waren Angriffe auf Kinder in Adlikon und Winterthur. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss ab 1. Januar eine Haltebewilligung beantragen. Dabei werden die Rottweiler einem Wesenstest unterzogen.
Bereits auf der Verbotsliste stehen im Kanton Zürich seit dem Jahr 2010 Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier.
Grund für die Einführung der Verbotsliste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005. Bei der war ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen worden.