Im Rahmen der Vernehmlassung zu den geplanten Lockerungen der Corona-Massnahmen verlangen die Kantone einheitliche Regeln und weitere Öffnungen vom Bundesrat.
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Der Bund ruft die Bevölkerung trotz Lockerung der Corona-Massnahmen zur Vorsicht auf. Ein neues Plakat des Bundesamts für Gesundheit mit der Verhaltensregel «Danke, dass Sie weiterhin Abstand halten» wurde wie hier auf dem Bundesplatz in Bern aufgestellt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Kantonen gehen die vorgeschlagenen Öffnungen des Bundesrats zu wenig weit.
  • Ausserdem verlangen sie einheitliche Regeln.
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Keine Maskenpflicht an Restaurant-Tischen, keine wöchentlichen Massentests bei Aufhebung der Homeoffice-Pflicht, höhere Personen-Obergrenzen für private Treffen und Veranstaltungen: Zu den prinzipiell gut akzeptierten bundesrätlichen Lockerungsvorschlägen erschallt der Ruf nach Vereinfachungen und mehr Tempo.

Insbesondere pochen viele Teilnehmende der Vernehmlassung zum geplanten vierten Öffnungsschritt des Bundesrates am Mittwoch auf einfachere und verständlichere sowie leichter durchsetz- und kontrollierbare Regeln.

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Die Terrassen sind nach monatelanger Schliessung wegen des Coronavirus wieder für Gäste geöffnet. - Keystone

Oft geäussert wird auch die Forderung nach weitergehenden Lockerungen, etwa höheren Personen-Obergrenzen für private Treffen und Veranstaltungen, insbesondere von der Mehrzahl der Kantone. Für private Treffen im Freien schlagen sie 30 statt 15 Personen vor. Andere könnten mit 20 leben. In Innenräumen soll es von derzeit 10 auf mindestens 15 Leute hochgehen. Der Bundesrat möchte hier wegen der hohen Ansteckungsgefahr vorerst streng bleiben.

«Nicht praktikabel» und «praxisfremd» ist für die meisten Kantonsregierungen die Maskenpflicht an Restaurant-Tischen in Aussen- und Innenräumen, sobald man nicht konsumiert. Der Kanton Aargau spricht sich sogar dagegen aus, Kontaktdaten zu erheben. Die strikte Einhaltung der Abstände zwischen den Gästegruppen genüge. Der Kanton Waadt plädiert für Sechser- statt Vierertische in Restaurants.

Massentests umstritten

Umstritten ist ebenso, ob wiederholte Massentests für Präsenzunterricht an den Hochschulen oder für die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht nötig sind. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse fordert eine Aufhebung für alle Betriebe, auch für jene, die nicht testen.

Auch die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich am letzten Freitag für weitergehende Lockerungen der Corona-Politik ausgesprochen als der Bundesrat. Sie empfiehlt der Landesregierung mit Verweis auf die günstige epidemiologische Lage, Veranstaltungen bis zu hundert Personen in Innenräumen und tausend Personen draussen zuzulassen.

Bundesrat will die zweite Phase einläuten

Der Bundesrat will am Mittwoch die Stabilisierungsphase (Phase 2) seines Drei-Phasen-Modells einläuten und schlägt namentlich vor, dass ab Ende Mai Innenräume von Restaurants wieder öffnen dürfen. Auch grössere Publikumsanlässe will er wieder ermöglichen.

Für Betriebe, die mindestens einmal pro Woche einen Test durchführen, soll die Homeoffice-Pflicht in eine -Empfehlung umgewandelt werden. Lockern will der Bundesrat auch die Quarantäneregeln: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.

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Der Bundesrat will die Massnahmen gegen das Coronavirus in einem 3-Phasen-Plan lockern. - keystone

Festhalten will die Landesregierung an den Vorgaben für private Veranstaltungen. Da dort das Übertragungsrisiko höher sei, sollen sich laut dem Bundesrat im Innern maximal zehn Personen treffen, draussen maximal 15 Personen.

Verboten bleiben sollen Publikumsveranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen und mehr als 300 Personen draussen. Am 26. Mai will der Bundesrat zudem definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über tausend Personen fällen.

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