Eine Initiative will, dass die Epidemie-Entschädigung für Betriebe in der Verfassung verankert wird. Nun hat die Frist zur Unterschriftensammlung begonnen.
Kurz vor Beginn der Ausgangssperre in Paris schliesst das Restaurant - die Corona-Zahlen sind weiter hoch. Foto: Elko Hirsch/SOPA Images via ZUMA Wire/dpa
Kurz vor Beginn der Ausgangssperre in Paris schliesst das Restaurant - die Corona-Zahlen sind weiter hoch. Foto: Elko Hirsch/SOPA Images via ZUMA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Initiative will die Epidemie-Entschädigung für Betriebe in der Verfassung verankern.
  • Beteiligt sind fünf Parteien, sowie Branchen, die von Corona stark betroffen waren.
  • Bis zum 29. September 2023 müssen sie nun die nötigen 100'000 Unterschriften sammeln.
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Können Betriebe, Geschäfte und Kulturschaffende wegen einer Epidemie nicht arbeiten, sollen sie entschädigt werden. Das wollen Vertreterinnen und Vertreter von fünf Parteien sowie von Branchen, die während der Covid-Pandemie zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten konnten, in der Verfassung verankern.

Mittel dazu ist die am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichte Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)». Das Komitee hat nun bis zum 29. September 2023 Zeit, die für das Zustandekommen der Initiative erforderlichen 100'000 Unterschriften zusammenzubringen.

Initiative fordert Entschädigung bei Epidemie-Ausfall

Die Initiative fordert unter anderem, dass eine Entschädigung erhält, wer durch eine befristete behördliche Massnahme wegen einer Epidemie wirtschaftlich massgeblich betroffen ist. Gedeckt werden müssen demnach laufende ungedeckte Kosten und der Erwerbsausfall.

Coiffeur
Die Coiffeursalons durften wegen Corona nur die Hälfte der Arbeitsplätze bedienen. In diesem heisst dies: Nur einer. - Nau.ch

Entschädigen muss gemäss Initiativtext jene Behörde, die für die Anordnung der Massnahmen überwiegend verantwortlich ist. Der Anspruch auf Entschädigung besteht subsidiär zu anderen gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen.

Initiative schon lange angekündigt

Der Branchenverband Gastrosuisse hatte die Initiative genau vor einem Jahr angekündigt und dabei die von Bund und Kantonen ergriffenen Härtefallmassnahmen für wegen des Schutzes gegen das Coronavirus geschlossene Betriebe kritisiert. Landesweit waren damals Restaurants und auch viele Betriebe geschlossen.

Corona
Geschlossenes Restaurant in Augsburg - AFP/Archiv

Die Behörden hätten im Epidemiengesetz zwar eine Grundlage, strenge Massnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu ergreifen, sagte damals Mitte-Nationalrat Alois Gmür (SZ). Er ist inzwischen Mitglied des Initiativkomitees und Präsident der Parlamentarischen Gruppe Gastgewerbe und Präsident des Verbands Schweizerischer Getränkegrossisten. Einen Anspruch auf Entschädigung gebe es für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitende jedoch nicht.

Gastrosuisse-Präsident kritisierte schleppende Zahlungen

Und Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer – auch er gehört zum Initiativkomitee – stellte damals fest, dass der Bundesrat im Rahmen der Härtefall-Regelung zwar zehn Milliarden Franken gesprochen habe. Doch die Entschädigungen seien schleppend und je nach Kanton unterschiedlich ausbezahlt worden. Die gesprochenen Beiträge deckten zudem nur gut die Hälfte der Fixkosten.

Das Initiativkomitee wollte seine Argumente und die Initiative am (morgigen) Mittwoch den Medien vorstellen. Im Komitee vertreten sind SVP, SP, Mitte-Partei, FDP und Grüne sowie Branchen- und Kulturverbände. Für das Begehren starkmachen wollen sich neben Gastrosuisse etwa der Fitness- und Gesundheitscenter Verband (SFGV), der Handelsverband Schweiz, Suisseculture und Coiffeursuisse.

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